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China: Transparenzregister-Pflicht ab 1. November 2024

Neue regulatorische Anforderungen für ausländische Unternehmen 

Lesedauer: 2 Minuten

China
19.06.2024

Am 26. April 2024 wurde in China ein Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money Laundering – AML) zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Eine der wichtigsten zu erwarteten Änderungen besteht darin, dass juristische Personen und Rechtsträger im Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen Informationen über die „wirtschaftlichen Eigentümer“ hinterlegen, aktualisieren und aufbewahren müssen. Das Konzept des wirtschaftlichen Eigentümers ist auch in anderen Rechtsordnungen bekannt. In Deutschland beispielsweise muss der „wirtschaftlich Berechtigte“ in das Transparenzregister eingetragen werden, das unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden kann. 
Zu den damit verbundenen Pflichten in China gehört unter anderem die Pflicht zur Einreichung und Aktualisierung von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner Information - BOI) bei der zuständigen AML-Behörde. Das Einreichen und Aktualisieren wird als BOI-Filing bezeichnet. Die AML-Behörden können die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer gemäß dem AML-Gesetz nutzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Finanzinstitute und bestimmte andere Verpflichtete sind bei bestimmten Transaktionen verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu prüfen.

Zusätzlich zum Gesetzesentwurf wurden am 29. April 2024 die Verwaltungsmaßnahmen zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer („Maßnahmen“) veröffentlicht. Diese Maßnahmen wurden von der People's Bank of China (PBC) verabschiedet, von der State Administration for Market Regulation (SAMR) geprüft und vom Staatsrat genehmigt. Sie treten am 1. November 2024 in Kraft.
Welche Unternehmen müssen ein BOI-Filing durchführen?
Die Pflicht zur Abgabe eines BOI-Filing gilt für Unternehmen, Personengesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und andere Rechtsträger, die von der PBC und SAMR festgelegt werden. 

Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, müssen ab dem 1. November 2024 ein BOI-Filing vornehmen:

  • Registriertes Kapital von mehr als RMB 10 Millionen, oder
  • Mindestens ein Gesellschafter ist eine juristische Person oder eine Partnerschaft, oder
  • Es existiert eine natürlichen Person als Kontrollierender oder Nutznießer, der nicht zu den (direkten) Gesellschaftern gehört.


Dies bedeutet, dass z.B. alle ausländisch investierten Unternehmen, die eine juristische Person als Anteils¬eigner haben (z.B. eine GmbH in Europa als Gesellschafter), ein BOI-Filing durchführen müssen. 
Welche Unternehmen sind vom BOI-Filing befreit?
Einzelkaufleute müssen keine Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen. Einzelkaufleute sind natürliche Personen, die nach dem Gesetz zur Ausübung einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit registriert sind.  

Darüber hinaus werden Unternehmen (mit Ausnahme von Einzelkaufleuten) von der Filing-Pflicht befreit, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Registriertes Kapital von höchstens RMB 10 Millionen

Alle Anteilseigner/Gesellschafter sind natürliche Personen

Keine andere natürliche Person außer den Anteilseignern/Gesellschaftern kontrolliert den Rechtsträger tatsächlich oder zieht in irgendeiner Weise Gewinne aus ihr. 

Die o.a. Informationen wurden in Kooperation Roedl & Partner Consulting (Beijing) Co., Ltd.  erstellt:

Roedl & Partner Consulting (Beijing) Co., Ltd. 
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19 Dongfang East Road
Chaoyang District, 100600 Peking
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E ralph.koppitz@roedl.com

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