
China: Aktualisierter Arbeitsrechtsreport
Zusätzliche gesetzliche Feiertage, höheres Pensionsantrittsalter und neue Regelungen zum vorzeitigen bzw. verzögerten Pensionsantritt
Lesedauer: 1 Minute
ChinaAb 1. Jänner 2025 treten umfassende Änderungen im chinesischen Arbeitsrecht in Kraft, die sowohl die Feiertagsregelungen als auch das Rentensystem betreffen. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- 13 gesetzliche Feiertage für alle Arbeitnehmer:innen: Darunter das chinesische Neujahrsfest (4 Tage), der Tag der Arbeit (2 Tage), der Nationalfeiertag (3 Tage) sowie zusätzliche freie Tage für Frauen (0,5 Tag am 8. März) und junge Arbeitnehmer unter 28 Jahren (0,5 Tag am 4. Mai).
- Schrittweise Anhebung des Pensionsalters: Das gesetzliche Pensionsalter für Männer steigt von 60 auf 63 Jahre, für Frauen von 55 auf 58 Jahre (bzw. 50 auf 55 Jahre). Diese Anpassung erfolgt schrittweise ab 2025.
- Erhöhung der Mindestbeitragszeit für den Rentenanspruch: Ab 2030 wird die erforderliche Beitragsdauer von 15 auf 20 Jahre angehoben, mit jährlichen Anpassungen um sechs Monate.
- Neue Regelungen zum vorzeitigen bzw. verzögerten Renteneintritt: Arbeitnehmer:innen können unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Jahren früher in Rente gehen oder ihren Renteneintritt um bis zu drei Jahre hinauszögern.
Diese Reformen passen das chinesische Arbeitsrecht an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen an und sind auch in der aktualisierten Fassung des „Fachreport China – Arbeitsrecht“ enthalten.
Bei Interesse können Sie den Fachreport KOSTENLOS per E-Mail unter: shanghai@wko.at bestellen.
Die o.a. Informationen wurden in Kooperation mit Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB erstellt:
Dr. Guang Li
Rechtsanwalt (DE) / Solicitor (EW) / Attorney at Law (NY)
Direct +49 89 21038-262
Mobile +49 1712910186
E-Mail G.Li@taylorwessing.com