Antidumpingverfahren: Thermopapier, schwergewichtig

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 5 Minuten

Produkt

schwergewichtiges Thermopapier (LWTP) mit einem Gewicht von mehr als 65 gr/m2; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumborollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (einer Mischung aus Pigmenten und Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht

Land

Südkorea

KN-Code

ex 4909 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 00, ex 4823 90 85

Verwendung

selbstklebende Etiketten, Tickets, Lotterielose, etc.

Kläger

Verband der Thermopapierhersteller - ETPA


Chronologie 

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2019/C342/08 vom 10.Oktober 2019

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/705 vom 26. Mai 2020

Einführung endgültiger Antidumpingzölle
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 vom 19.Oktober 2020

Bevorstehendes Außerkrafttreten (21. Oktober 2025) 
Bekanntmachung C/2025/680 vom 03. Februar 2025 


Einleitung Antidumpingverfahren

Seit Anfang Mai 2017 werden für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr ( „Jumbo-Rollen“), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten und mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Republik Korea endgültige Antidumpingzölle eingehoben.

Im August 2019 ging nun bei der Europäischen Kommission eine Klage der European Thermal Paper Association auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens auch gegen Einfuhren von schwerem Thermopapier (HWTP), KN-Codes ex 4909 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 00, ex 4823 90 85, ebenfalls mit Ursprung in Korea ein.

Außer dem Gewicht, das mehr als 65 g/m2 beträgt, ist die Warendefinition exakt die gleiche. Schweres Thermopapier wird für selbstklebende Etiketten, Tickets, Lotterielose, etc. verwendet.

Der Kläger gibt an, dass die gedumpten Einfuhren aus Korea stark gestiegen seien und dadurch die Gesamtergebnisse und die Finanzsituation der Unionsindustrie negativ beeinflusst hätten.

Die Europäische Kommission gibt mit Bekanntmachung 2019/C342/08 vom 10.Oktober 2019 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von schwergewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Korea bekannt.

Interessierte Unternehmen, die zum Antrag (beispielsweise zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (beispielsweise zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun. Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.

Kontaktdaten der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion H
Büro CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI

E-Mail:

Die Untersuchung sollte seitens der Kommission innerhalt eines Jahres, spätestens jedoch 14 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen sein. Vorläufige Antidumpingmaßnahmen können spätestens 7 Monaten, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeführt werden.


Europäische Kommission verhängt vorläufige Antidumpingzölle

Im Oktober 2019 wurde ein Antidumpingverfahren für Einfuhren von schwergewichtigem Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr ( „Jumbo-Rollen“), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten und mit oder ohne Deckschicht (KN-Codes ex 4909 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 00, ex 4823 90 85) mit Ursprung in der Republik Korea eingeführt.

Die Europäische Kommission bestätigt in ihrer Untersuchung den eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Einfuhren aus Korea und der Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Union. Die Einfuhren aus Korea nahmen im gesamten Bezugszeitraum um 83 % zu. Der erhebliche Anstieg des Marktanteils der Einfuhren aus Korea wirkte sich eindeutig zulasten des Wirtschaftszweigs der Union aus, dessen Marktanteil stark zurückging. Der Preisdruck der koreanischen Preise hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Rentabilität der Unionsindustrie, die im Untersuchungszeitraum auf ein sehr niedriges Niveau zurückging.

Angesichts der Erkenntnisse aus der Untersuchung gibt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/705 (Amtsblatt L 164 vom 27. Mai 2020) die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Diese betragen 22,3% und gelten für sechs Monate. In der Zwischenzeit wird die Untersuchung fortgesetzt und die vorläufigen Antidumpingzölle können im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung geändert werden.


Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle und die endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls bekannt

Angesichts der Schlussfolgerungen zu Subvention, Schädigung, Schadensursache und Unionsinteresse sollten endgültige Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware zu verhindern.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 (Amtsblatt L vom 20. Oktober 2020) einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von

20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung Südkorea, das derzeit unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20) eingereiht wird, ein.

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, beträgt 15,8 %.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/705 der Kommission eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden endgültig vereinnahmt. Die den endgültigen Antidumpingzoll übersteigenden Sicherheitsleistungen werden freigegeben.


Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 21. Oktober 2025 bekannt

Für Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung Südkorea, das derzeit unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20) eingereiht wird, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Mit der Bekanntmachung C/2025/680 (Amtsblatt C vom 03. Februar 2025) gibt die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 21. Oktober 2025 bekannt.

Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Auslaufens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

Der Antrag muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem Außerkrafttreten der Maßnahmen vorliegen.

E-Mail: TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu

Stand: 03.02.2025

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