Antidumpingverfahren: Thermopapier leicht
Antidumpingverfahren
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Produkt
leichtgewichtiges Thermopapier (LWTP) mit einem Gewicht von 65 gr/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumborollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (einer Mischung aus Pigmenten und Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht
Land
Südkorea
KN-Code
ex 4811 90 00, ex 4809 90 00, ex 4816 90 00, ex 4823 90 85
Verwendung
Kassenzettel, Kreditkartenbestätigungen, Tankrechnungen, etc.
Kläger
Verband der Thermopapierhersteller - ETPA
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2016/C 62/07 vom 18. Februar 2016
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2005 vom 16. November 2016
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 vom 2. Mai 2017
bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 201/C 314/07 vom 6. August 2021
Einleitung Auslaufüberprüfung:
Bekanntmachung 2022/C 180/04 vom 3. Mai 2022
Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung:
Bekanntmachung 2022/C 248/12 vom 30. Juni 2022
Wiedereinführung endgültiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/593 vom 16. März 2023
Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1330 vom 29. Juni 2023
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen
Seit November 2016 bestehen für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier (mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo-Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht) der Tarifnummern ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und 4823 90 85 mit Ursprung in Südkorea vorläufige Antidumpingmaßnahmen in der Höhe von 12,1%.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Untersuchung die Ergebnisse der Untersuchung, die zur Einführung der vorläufigen Antidumpingmaßnahmen geführt hat, bestätigt (Zusammenhang zwischen den gestiegenen gedumpten Einfuhren aus Südkorea und der Schädigung der Unionsindustrie, Verschlechterung der Lage der Unionsindustrie, etc.).
Sie hat die Schadensspanne neu berechnet und einige Fehler aus der Ausgangsuntersuchung korrigiert. Um die Bedenken, dass ein in Form eines Wertzolls vereinnahmte Antidumpingzoll die Höhe des festgestellten Dumpings überschreiten würde, auszuräumen, setzt die Europäische Kommission nun den endgültigen Antidumpingzoll in Form eines Gewichtszolls fest.
Sie gibt mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/763, Amtsblatt L 114 vom 3.5.2017 die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen in der Höhe von 104,46 EUR/Tonne Nettogewicht bekannt. Die Verordnung tritt mit 4.5.2017 in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren.
Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt
Für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier der KN-Codes ex 4811 90 00, ex 4809 90 00, ex 4816 90 00, ex 4823 90 85 mit Ursprung in der Republik Korea bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 4. Mai 2022 aus. Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Er muss bis 4. Februar 2022 bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H 1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 201/C 314/07 vom 6. August 2021).
Europäische Kommission gibt Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt
Für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier Ursprung in der Republik Korea bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 4. Mai 2022 aus.
Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging im Februar 2022 von der European Thermal Paper Association ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein.
Der Antragsteller gibt an, dass die Dumpingpraktiken bei Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen weiter zunehmen würden, mit entsprechend negativer Auswirkung auf die Unionsindustrie. Ohne die Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen, könnte die Unionsindustrie, die sich in einem labilen Zustand befindet, den Angriffen der südkoreanischen Hersteller mittel- und langfristig nicht standhalten.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2022/C 180/04 vom 3. Mai 2022 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren aus der Republik Korea bekannt. Diese betrifft folgende Ware:
bestimmtes leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, das derzeit unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10, 4823 90 85 20) eingereiht wird
Interessierte Firmen, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun. Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.
Kontaktdaten:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail Adressen
- zum Dumping: TRADE-R768-DUMPING@ec.europa.eu
- zur Schädigung und zum Unionsinteresse: TRADE-R768-INJURY@ec.europa.eu
Die Untersuchung ist seitens der Kommission in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen. Währen der Dauer der Untersuchung bleiben die bestehenden Antidumpingmaßnahmen weiter in Kraft.
Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 wurden endgültige Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo-Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, die derzeit unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10, 4823 90 85 20 eingereiht werden, mit Ursprung in Südkorea eingeführt.
In seinem Urteil vom 2. April 2020 in der Rechtssache T-383/17 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 für nichtig, soweit sie die Hansol Group (Hansol Paper Co. Ltd. und Hansol Artone Paper Co. Ltd.) betrifft.
In Anbetracht dessen beschloss die Kommission, die Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea, die zur Annahme der strittigen Verordnung führte, wieder aufzunehmen, soweit sie Hansol betrifft. Die Ausgangsuntersuchung wird dabei an dem Punkt wieder aufgenommen, an dem die Unregelmäßigkeit aufgetreten ist.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung 2022/C 248/12 (Amtsblatt C 248 vom 30. Juni 2022) die Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung mit.
Informationen und sachdienlichen Nachweise von allen interessierten Parteien sollen innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bei der Europäischen Kommission eingehen.
Anträge auf Anhörung müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gestellt werden.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
E-Mail: TRADE-AD629a-LWTP-REOPENING@ec.europa.eu
Ab dem 1. Juli 2022 bis zum Ausgang dieser erneuten Untersuchung wird die Entrichtung der aufgrund des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea und hergestellt von der Hansol Group (Hansol Paper Co. Ltd. und Hansol Artone Paper Co. Ltd) entstehenden Zollschuld ausgesetzt.
Europäische Kommission gibt die Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls in Bezug auf Hansol Group und die Änderung des residualen Zolls bekannt
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 wurden endgültige Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea eingeführt.
In seinem Urteil vom 2. April 2020 in der Rechtssache T-383/17 erklärte das Gericht der Europäischen Union die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 für nichtig, soweit sie die Hansol Group (Hansol Paper Co. Ltd. und Hansol Artone Paper Co. Ltd.) betrifft.
In Anbetracht dessen beschloss die Kommission, die Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigem Thermopapier mit Ursprung in Südkorea, die zur Annahme der strittigen Verordnung führte, wieder aufzunehmen, soweit sie Hansol betrifft. Die Ausgangsuntersuchung wird dabei an dem Punkt wieder aufgenommen, an dem die Unregelmäßigkeit aufgetreten ist.
Aufgrund der Untersuchungsergebnis kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Antidumpingmaßnahmen wieder eingeführt werden sollen.
Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/593 (Amtsblatt L 79 vom 17. März 2023) wieder einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit einem Quadratmetergewicht von 65 g oder weniger, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo-Rollen“), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten und mit oder ohne Deckschicht, derzeit eingereiht unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10, 4823 90 85 20), mit Ursprung in Südkorea, ab dem 4. Mai 2017, ein.
Der endgültige Antidumpingzoll wird auf einen festen Betrag von 103,16 EUR pro Tonne Nettogewicht festgelegt.
Jeder endgültige Antidumpingzoll, der bezüglich der Waren von Hansol nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 über den festgelegten endgültigen Antidumpingzoll hinaus gezahlt wurde, wird erstattet oder erlassen.
Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird einzustellen.
Europäische Kommission gibt die Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung bekannt
Am 3. Mai 2022 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag von der European Thermal Paper Association eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von leichtgewichtigen Thermopapier aus Südkorea ein.
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse stellte die Europäische Kommission fest, dass ein Außerkrafttreten der Maßnahmen sehr wahrscheinlich zum Anhalten des Dumpings in der Union und zu einem erheblichen Anstieg der gedumpten Einfuhren aus Südkorea führen würde, und dass eine erneute bedeutende Schädigung wahrscheinlich wäre. Außerdem kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass keine zwingenden Gründe des Unioninteresses gegen die Aufrechterhaltung der geltenden Maßnahmen sprechen. Aufgrund der der Schlussfolgerungen zum Anhalten des Dumpings durch Südkorea, zur Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens der Schädigung sowie zum Unionsinteresse sollten die Antidumpingmaßnahmen aufrechterhalten werden.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/1330 (Amtsblatt L 166 vom 30. Juni 2023) die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmtes leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m2 oder weniger, in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr (im Folgenden „Jumbo-Rollen“), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht, derzeit eingereiht unter den KN-Codes ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes: 4809900010, 4811900010, 4816900010, 4823908520), mit Ursprung Südkorea.
Der endgültige Antidumpingzoll wird auf einen festen Betrag von 103,16 EUR pro Tonne Nettogewicht festgelegt.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Stand: 30.06.2023