Handelsabkommen EU-Südafrika

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) der EU und Südafrika sowie Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit SADC, durch das Südafrika ein verbesserter Marktzugang in die EU gewährt wird

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Basis für die Beziehungen der EU mit Südafrika sind 

Durch das EPA EU-SADC wird das TDCA ergänzt und der Handelsteil ersetzt. Dadurch wird Südafrika ein verbesserten Marktzugang in die EU gewährt.


Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) EU-Südafrika

Die Handelsbeziehungen der EU mit Südafrika basieren auf dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), das seit 1. Jänner 2000 vorläufig angewendet wurde und mit 1. Mai 2004 in Kraft trat.

Durch das TDCA wurde eine Freihandelszone geschaffen, die 90% des bilateralen Handels zwischen der EU und Südafrika abdeckt. 

Der im Abkommen vorgesehene Abbau der Zölle wurde 2012 abgeschlossen.

Seit 10. Oktober 2016 wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit SADC vorläufig angewendet, an dessen Verhandlungen sich Südafrika seit 2007 beteiligt hat.

Durch das EPA EU-SADC wird das TDCA EU-Südafrika ergänzt und der Handelsteil des Abkommens ersetzt. Südafrika profitiert dadurch von einem verbesserten Marktzugang, der über die bestehenden Vorzugsbestimmungen des TDCA hinausgeht: dazu gehören bessere Handelsbedingungen für Wein, Zucker, Fischereiprodukte, Blumen und Obstkonserven.

Die entsprechenden Bestimmungen für die Einfuhr von Waren mit Ursprung Südafrikas finden sich in Anhang I des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-SADC. Das Verhältnis zwischen dem TDCA und dem EPA wird im Protokoll 4 geregelt.

Nachfolgend finden Sie

Details zum TDCA EU-Südafrika

Ziel dieses Abkommen ist es,

  • einen geeigneten Rahmen für den Dialog zwischen der EU und Südafrika zu schaffen;
  • die regionale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Integration im südlichen Afrika zu fördern, um so einen Beitrag zu einer ausgewogenen und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in dieser Region zu leisten;
  • die Ausweitung und die beiderseitige Liberalisierung des bilateralen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs zu fördern;
  • im beiderseitigen Interesse die Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika zu fördern.

Kernstück dieses Abkommens ist die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und Südafrika innerhalb von 12 Jahren. Die EU hat innerhalb von 10 Jahren ungefähr 95% der Zölle liberalisiert, wobei der größte Teil der Liberalisierung auf Seiten der EU bis zum Jahr 2002 verwirklicht wurde. Im Gegenzug hat Südafrika bis 2012 86% ihrer Zölle gegenüber der EU abgebaut. Der größte Teil der Zollsenkungen durch Südafrika ist zwischen 2006-2012 erfolgt.

Bei einigen Erzeugnissen wurde der Handel nur teilweise liberalisiert. Die EU hat insbesondere bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse nur teilweise liberalisiert. Im Falle von Südafrika wurde vor allem für gewerblichen Waren, z.B. bestimmte Produkte der Automobilindustrie sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie, eine teilweise Liberalisierung vorgesehen.

Der Handel mit Weinen und Spirituosen sowie mit Fischereierzeugnissen wurde in gesonderten Abkommen geregelt.

Das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA)

  • legt klare Ursprungsregeln fest, um sicherzustellen, dass die Waren, für die die Präferenzen gewährt werden, nur aus Südafrika oder der EU stammen;
  • sieht die Möglichkeit der Ursprungskumulierung vor;
  • enthält Bestimmung für den Wettbewerb und den Schutz geistigen Eigentums;
  • sieht eine enge Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen, wie z.B. Zoll, freier Kapitalverkehr, Beseitigung technischer Handelshemmnisse, etc., vor;
  • sieht die Einsetzung eines Kooperationsrates zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens dieses Abkommens vor;
  • legt fest, dass das Abkommen innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten überprüft wird (Review).

Hintergrundinformation TDCA EU-Südafrika

Nach intensiven Verhandlungen unterzeichnete die EU und Südafrika am 11. Oktober 1999 ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA).

Das TDCA trat am 1. Mai 2004 vollständig in Kraft, obwohl einige Bestimmungen bereits seit 1. Januar 2000 angewendet wurden.

Nachdem die EU mit Südafrika einige Jahre über einen Review des Abkommens erfolglos verhandelt hat, ersuchte Südafrika 2006 um Teilnahme an den laufenden Verhandlungen der EU mit SADC über ein Economic Partnership Agreement (EPA). Begründet wurde dieser Schritt Südafrikas mit der bestehenden Zollunion (SACU: South African Customs Union) Südafrikas mit Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland, Mosambik, Angola und Tansania.

Am 12. Februar 2007 hat der Rat der Europäischen Union der Einbeziehung Südafrikas in die EPA-Verhandlungen mit SADC zugestimmt.

Im fertigen EPA der EU mit SADC wird für Südafrika ein spezielles Handelsregime auf Basis des seit 1999 bestehenden Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) der EU mit Südafrika gelten. Das EPA der EU mit SADC wird sobald es in Kraft ist das TDCA der EU mit Südafrika ersetzen.

Rechtsakte

Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) EU-Südafrika

  • Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits (ABl L 311/1999 vom 4. Dezember 1999)
  • Protokoll 1 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl L 311/1999 vom 4. Dezember 1999)
  • Protokoll 2 über Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 311/1999 vom 4. Dezember 1999)

Weitere relevante Rechtsakte zum TDCA EU-Südafrika

  • Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits (ABl L 311/1999 vom 4. Dezember 1999)
  • Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 68/2005 vom 15. März 2005)
  • Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 22 vom 25. Jänner 2008)
  • Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 117 vom 8. Mai 2015) 
  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 79 vom 30. März 2016)

Stand: 10.01.2022