Handelsabkommen der EU mit Südkorea
Handelsabkommen und Rahmenabkommen
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Die Beziehungen der EU mit Südkorea basieren auf dem seit 1. Juli 2011 vorläufig angewendeten und seit 13. Dezember 2015 in Kraft befindlichen Handelsabkommen sowie dem seit 1. Juni 2014 in Kraft befindlichen Rahmenabkommen.
Handelsabkommen EU-Südkorea
Seit 1. Juli 2011 wird das Handelsabkommen der EU mit Südkorea, das erste Abkommen der EU mit einem Nachhaltigkeitskapitel, vorläufig angewendet.
Nachdem die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten das Handelsabkommen ratifiziert haben, trat dieses mit 13. Dezember 2015 in Kraft.
Mit dem Abkommen sind die Zölle auf 98,7% aller gehandelten Produkte, einschließlich Fischerei- und Agrarprodukte, zwischen der EU und Südkorea entfallen und viele nicht-tarifäre Handelshemmnisse z.B. bei Automobile, Pharmazeutika, Elektronik und Chemikalien, beseitigt worden. Auch die Dienstleistungsmärkte wurden sowohl für Unternehmen als auch für Investoren weitgehend geöffnet.
Nachfolgend finden Sie
- 2021: 10 Jahre Handelsabkommen EU-Südkorea
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission "Doppelt so schnelles Handelswachstum zwischen der EU und der Republik Korea im Rahmen des Handelsabkommens"
- Video der EU-Delegation in der Republik Korea anlässlich des 10. Jahrestags des Handelsabkommens EU-Südkorea
- Access2Markets-Informationsblatt zum Handelsabkommen EU-Südkorea
- Veröffentlichte Informationen über eingerichteten Ausschüsse
- Exporters' Stories
- Tiroler Bergsportartikelhersteller erklimmt Gipfel
EU-Handelsabkommen unterstützen österreichisches Unternehmen dabei, neue Märkte zu erobern
- Tiroler Bergsportartikelhersteller erklimmt Gipfel
- Ursprungserklärung
- Text des Handelsabkommens sowie die relevanten Rechtsakte
hilft, die Vorteile von EU-Handelsabkommen zu verstehen:
» welcher Zollsatz kommt derzeit zur Anwendung,
» entspricht das Produkt den Ursprungsregeln des Abkommens,
» welche Standards und Anforderungen gelten für das Produkt beim Export nach oder Import aus Südkorea,
» welche Dokumente müssen dem Zoll vorgelegt werden
und vieles mehr.
Online enquiry form
Mittels eines Online-Formulars können Anfragen zur Umsetzung des Handelsabkommens EU-Südkorea direkt an die Europäische Kommission übermitteln werden.
Ursprungserklärung
Besonders hervorzuheben ist in Hinblick auf den Präferenzverkehre zwischen der EU und Südkorea, dass dieses Abkommen keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorsieht.
Die Ursprungserklärung ist der alleinige Präferenznachweis. Die Bagatellschwelle liegt wie üblich bei 6.000,-- EUR.
Überschreitet der Wert der präferenzbegünstigten Waren einer Sendung diese Grenze, können nur Ermächtigte Ausführer wirksam eine Ursprungserklärung abgeben.
Präferenzmassnahme | Ursprungsregel/Kumulierung |
---|---|
Republik Korea (vorläufige Anwendung ab 1.7.2011) Freihandelsabkommen, ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1–1426 | Bilaterale Kumulierung |
Richtlinie des Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu Zoll:
Veröffentlichte Informationen über eingerichteten Ausschüsse
Im Rahmen der Transparenz-Initiative der Europäische Kommission werden regelmäßig Informationen über die im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und Südkorea eingerichteten Ausschüsse veröffentlicht:
- Trade Committee 9th meeting – 29 April 2021: Agenda
- Committee on Trade and Sustainable Development 7th meeting – 13-14 April 2021: Joint Minutes
Ein Überblick über die bisher veröffentlichen Berichte zu den Ausschüssen findet sich auf der Generaldirektion Handel: "EU-South Korea Free Trade Agreement (FTA) - Meetings and documents"
Rechtsakte Handelsabkommen EU-Südkorea
- Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl L 127 vom 14. Mai 2011)
- Protokoll über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder "Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl L 127 vom 14. Mai 2011)
- Protokoll über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (ABl L 127 vom 14. Mai 2011)
- Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit (ABl L 127 vom 14. Mai 2011)
Weitere relevante Rechtsakte zum Handelsabkommen
- Erklärungen der Kommission (ABl L 127 vom 14. Mai 2011)
- Verordnung (EU) Nr. 511/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea (ABl L 145 vom 31. Mai 2011)
- Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl L 168 vom 28. Juni 2011)
- Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (ABl L 140 vom 14. Mai 2014)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl. L 307 vom 25. November 2015)
Mitteilung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (Abl L 15 vom 22. Jänner 2016)
Alle EU-Rechtsakte zum Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rahmenabkommen EU-Südkorea
Nach zwei Jahren wurden die im Juni 2008 begonnen Verhandlungen der EU mit Südkorea über ein neues Rahmenabkommen erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen am 10. Mai 2010 unterzeichnet. Das neue Rahmenabkommen trat am 1. Juni 2014 in Kraft.
Durch dieses neue Rahmenabkommen wird das Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit der EU mit Südkorea, das am 28. Oktober 1996 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. April 2001 in Kraft getreten ist, aufgehoben.
Durch das neue Rahmenabkommen verpflichten sich die EU und Südkorea den politischen Dialog zu intensivieren und ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu stärken. Folgende Ziele sollen in Zukunft gemeinsam verfolgt werden:
- Stärkung des politischen Dialoges und der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen, schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren, und Bekämpfung des Terrorismus sowie Durchführung regelmäßiger politische Dialoge
- Förderung und Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftspolitischer Dialog, und der Zusammenarbeit in allen handels- und investitionsbezogenen Bereiche: Steuern, Zoll, Wettbewerbspolitik, Informationsgesellschaft, Wissenschaft und Technologie, Energie, Verkehr, Seeverkehrspolitik und Verbraucherpolitik.
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch Erleichterung von Investitionen und durch Förderung einer besseren gegenseitigen Verständigung
- Verstärkung der gegenseitige Teilnahmen an den jeweiligen Kooperationsprogrammen
- Schärfung der Rolle und des Profils der beiden Vertragsparteien in der jeweils anderen Region unter anderem durch Kulturellen Austausch, die Nutzung der Informationstechnologie und Bildung
- Förderung der Kontakte und Verständigung auf der Ebene der Bürger
Rechtsakte Rahmenabkommen
- Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (ABl L 20 vom 23. Jänner 2013)
Weitere relevante Rechtsakte zum Rahmenabkommen
- Protokoll zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 161 vom 26. Juni 2018)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 237 vom 20. September 2018)
Alle EU-Rechtsakte zum Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit der EU mit Südkorea finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022