Tarifierung

Allgemeine Informationen

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Der richtigen Einreihung einer Ware (Tarifierung) kommt eine besondere Bedeutung zu. Von ihr hängt es ab, ob und in welcher Höhe Zollsätze, Agrarabgaben, etwaige Antidumping- und Antisubventionszölle eingehoben werden, ob mengenmäßige Beschränkungen, Einfuhr-/Ausfuhrbewilligungen zu beachten sind, ob Zollpräferenzen zur Anwendung gelangen, ob Zollkontingente oder Zollaussetzungen gelten, ob Verbote und Beschränkungen wirken sowie die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer.

Die Tarifierung richtet sich nach

  • dem Wortlaut der Position
  • dem Wortlaut der Anmerkungen zu den Abschnitten, Kapiteln und zu den Unterpositionen
  • den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

In Fällen von uneinheitlicher oder unklarer Tarifierung innerhalb der Mitgliedstaaten veröffentlicht die Europäische Kommission regelmäßig auf Einzelfallbasis verbindliche Tarifierungsvorschriften.

Verbindliche Zolltarifauskünfte erteilt in Österreich das BMF.

Hilfsmittel

Gemäß dem Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS) wurde im Rahmen der Weltzollorganisation ein internationaler Ausschuss gebildet, der u.a. Änderungen vorschlägt, Erläuterungen und Einreihungsavis (Einreihungsvorschläge) ausarbeitet. Sie bezwecken die weltweit einheitliche Anwendung und Auslegung des Harmonisierten Systems (6-stellige Codenummer!) Die Erläuterungen zum Harmonisierten System sowie die von der EU ergänzten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur stellen keine Rechtsnormen dar, sondern gelten lediglich als unverbindliche Auslegungshinweise. Dennoch werden sie in der Praxis und in der Rechtsprechung zumeist als ein maßgebliches Erkenntnismittel für die Auslegung angesehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (Amtsblatt C 119 vom 29. März 2019).

Stand: 01.04.2019