Kombinierte Nomenklatur 2022
Änderungen in weiten Bereichen
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Die Kombinierte Nomenklatur 2022 wird gegenüber der heuer umfangreiche Änderungen enthalten. Sie wurde mit DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1832 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2021 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif am 30. Oktober 2020 im Amtsblatt L385 veröffentlicht (Achtung große Datenmenge).
Achten Sie auf folgende Kennzeichnungen:
★ Kennzeichnet neue Codenummern
■ Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt
Die Änderungen waren erforderlich um den geänderten Anforderungen an die Statistik und die Handelspolitik der EU, sowie technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Zu Teil wurden sie auch auf bestreben der Wirtschaft durchgeführt. Durch neue Untergliederungen können die Warenströme innerhalb der EU besser analysiert werden.
Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bietet Ihnen die nachstehende (nicht vollständige) Tabelle. Die fett hervorgehobenen Kapitel sind sehr intensiven Änderungen unterzogen worden.
Kapitel | Titel des Kapitels |
2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse |
3 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
4 | Milche und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
7 | Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden |
8 | Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen |
12 | Ölsamen und ölhaltige Früchte, verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe oder Heilgebrauch, Stroh und Futter |
15 | Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse Ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette, Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs |
16 | Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
19 | Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren |
21 | Verschiedene Lebensmittelzubereitungen |
24 | Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe |
29 | Organische chemische Erzeugnisse |
30 | Pharmazeutische Erzeugnisse |
34 | Seifen, organische, grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips |
38 | Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie |
44 | Holz und Holzwaren, Holzkohle |
61 | Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken |
62 | Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken |
70 | Glas und Glaswaren |
73 | Waren aus Eisen oder Stahl |
74 | Kupfer und Waren daraus |
76 | Aluminium und Waren daraus |
84 | Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon- |
85 | Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon, Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder – Wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte |
87 | Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör |
88 | Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon |
90 | Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte |
94 | Möbel; Medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, vorgefertigte Gebäude |
Um zu überprüfen, ob auch Ihre Waren betroffen sind, wurden von der Europäischen Kommission auch dieTransponierungslisten 2021/2022 und 2022/2021 unverbindlich zur Verfügung gestellt. Hier müssen Sie überprüfen ob Ihre Export- oder Importwaren von den Änderungen unmittelbar betroffen sind.
Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union, die Grundlage ist für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen allgemein, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.
Da die Zuordnung einer Ware zu einer „Zolltarifnummer“ ein hohes Maß an Erfahrung bedarf, ist es empfehlenswert, die SpezialistInnen der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes zu Rate zu ziehen.
Stand: 02.11.2021