Weißer LKW beim Fahren in ländlichem Gebiet, umgebende Landschaft bewegungsunscharf
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Rumänien: RO e-Transport System

Elektronisches System zur Überwachung von Straßentransporten

Lesedauer: 2 Minuten

Rumänien
14.11.2024

Das rumänische Finanzministerium hat das System "RO e-Transport" zur Kontrolle von Warentransporten eingeführt. Es gilt grundsätzlich für alle internationalen Produktlieferungen im Straßenverkehr, mit Fahrzeugen ab 2,5-Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, muss weiters eine der beiden Parameter vorliegen:

  • Fracht > 500 kg Bruttogewicht, und/oder:
  • Warenwert > 10.000 Lei (ca. 2.000 Euro)

Wesentlich ist für den AT-Exporteur/Importeur ist somit: 

  • Der rumänische Geschäftspartner (Kunde bzw. Importeur, sprich: der in Rumänien Steuerpflichtige) ist für die Anmeldung und korrekte Abwicklung gegenüber den lokalen Behörden verantwortlich. Dieser meldet den Transport und beantragt den unten angeführten „UIT-Code“.
  • Dabei wird auch eine so genannte UIT-Nummer (Unique Identification Transport) für diesen Warentransport erstellt (nicht zu verwechseln mit der UID-Umsatzsteuernummer).
  • Diese muss dann dem Lieferanten und allen Beteiligten (insbesondere Transportunternehmen/Fahrer, etc.) mitgeteilt werden.

Die UIT-Nummer muss vor Beginn des Transports in Rumänien vorliegen (spätestens vor dem Grenzübertritt!). Die UIT-Nummer kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten mitgeteilt werden (CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler). Das bedeutet: Keine UIT-Nummer - kein Versand!

Ausnahmen von der Meldepflicht sind: 

Transport von Gütern durch Kurierdienste. Demnach ist der Transport von Gütern durch Postdienstleister in Postpaketen, wie in der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 13/2013 über Postdienste definiert, von der Meldepflicht ausgenommen. Derzeit sieht die Gesetzgebung vor, dass ein Postpaket eine Postsendung mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg ist, die Güter mit oder ohne Handelswert enthält. Dies ist regelmäßig zu überprüfen, da das Paketgewicht Änderungen unterliegen kann.

Die Ausnahme gilt, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: 

  • Die Güter werden als Postpaket transportiert.
  • Der Beförderer ist ein zugelassener Postdienstleister.
  • Das Gewicht des Pakets (oder der Pakete innerhalb einer Warensendung) überschreitet nicht 31,5 kg.

Für multimodale Transporte (Schiff, Bahn, Flugzeug, Straße) gilt:
Es wird nur die Straßentransportkomponente im RO e-Transport-System gemeldet. In diesem Fall gilt der Lade- oder Entladeort, an welchem das Straßentransportfahrzeug die transportierten Waren abholt oder abliefert.

Für Sammeltransporte gilt:
Es muss für jede gesonderte Warenlieferung ein UIT-Code beantragt werden! 

Obligatorische Verwendung von GPS Daten

Obligatorische Nutzung per 1. September 2024 in Kraft, Sanktionen bis Ende März 2025 vorläufig ausgesetzt.

Das Transportunternehmen ist verpflichtet, die Übermittlung der aktuellen Positionsdaten des Transportfahrzeugs sicherzustellen und sicherzugehen, dass diese Geräte während der gesamten Fahrt funktionieren.

Sanktionen, Stand

  • Beschlagnahme der Güter möglich, zusätzlich zu einer Geldstrafe i.H. des Gegenwertes der beschlagnahmten Güter, von 15%, 50%, 100%
  • Geldstrafen für (RO) Unternehmen, welche ein AEO-Zertifikat besitzen, und andere Güter als solche mit hohem Steuerrisiko befördern, werden sind nur noch bis Ende 2024 ausgesetzt und werden ab 01.01.2025 fällig.
  • Sanktionen für die Nichterfüllung der Verpflichtung die Echtzeit-Ortungsdaten durch die Spediteure bereitzustellen wurde vorläufig bis 31.03.2025 ausgesetzt.

Geldstrafen betreffen immer nur das rumänische Steuersubjekt.

Da es laufend zu Aktualisierungen und Klarstellungen kommt, ersuchen wir, sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen direkt an das AußenwirtschaftsCenter Bukarest zur Abklärung zu wenden.

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