Warentransporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: aktuelle Änderungen und Regelung
Aus aktuellem Anlass
Einführung Single Trade Window verschoben
Im November 2024 gab die Britische Regierung bekannt, dass die Einführung des Single Trade Window (Zusammenführung aller Dienste in einer Datenquelle zur Vereinfachung der Transportdokumentation) aus budgetgründen verschoben wird. Der neue - früheste - Termin für die Einführung ist April 2026.
Einführung Benutzungsgebühr für Transit über Dover | Eurotunnel seit 30.4.2024
Mit 30. April ist für Einfuhren nach UK bzw. auch Transit über Dover | Eurotunnel eine Benutzungsgebühr vom Importeur zu bezahlen. Diese richtet sich nach den mit TOM geregelten Risikogruppen, es gelten unterschiedlichen Tarife für Import bzw. Transit.
ACHTUNG: Auch wenn die Kosten der CUC (Common User Charge) nach Risikogruppen gestaffelt sind, so weisen offizielle Stellen auf die geltende Regelung, wonach jede Warenposition mit dem Satz der höchsten im CHED (common health entry document) vorhandenen Risikokategorie berechnet wird. Zum Beispiel: wenn 3 POAO (products of animal origin) mit niedrigem Risiko und 1 POAO mit mittlerem Risiko angeführt werden, fallen GBP 116 an, da alle 4 POAO mit dem Kostensatz der mittleren Risikogruppe berechnet werden, also GBP 29 statt GBP 10. Es besteht aber eine Obergrenze von GBP 145.
» Nähere Informationen finden Sie unter Common user charge: rates and eligibility
NEU Onlineservice der GOV.UK für Probleme mit CDS:
Die britische Steuerbehörde HMRC bietet eine neue Webseite zur Hilfe mit CDS an, W: Report a problem using the Customs Declaration Service Für jede Meldung wird ein "Ticket" erstellt, über welches der Status der Problemmeldung jederzeit online überprüft werden kann. Als Bearbeitungszeitraum gelten 24 Stunden, dringende Anfragen werden innerhalb von 2 Stunden beantwortet.
Bei kritischen Problemen außerhalb der Kundendienstzeiten, z. B. wenn Waren an der Grenze feststecken, steht eine Servicetelefonnummer unter T: +44 (0)300 322 9434 (Option 1) zur Verfügung. Darüber hinaus können Kunden per E-Mail E: cds.operations@hmrc.gov.uk technische Unterstützung anfordern. Achtung: diese Telefon- und E-Mail-Kommunikation bleibt kritischen Fällen vorbehalten. Bei Problemen mit der Webseite steht die E-Mail-Adresse E: tdrcommunications@hmrc.gov.uk zur Verfügung.
Weitere Serviceseiten:
- CDS-Leitfaden: Customs Declaration Service
- Verzeichnis der bekannten Fehlercodes des Customs Declaration Service: Customs Declaration Service error codes
- Anleitung zur Behebung der Fehlercodes: Known error workarounds for the Customs Declaration Service (CDS)
- Verzeichnis von Zollagenten: Search the register of customs agents and fast parcel operators
- How-to-Videos mit Anleitungen zur Registrierung und Einfuhr über den CDS (YouTube)
Weitere Updates der letzten 24 Monate
Border Target Operating Model (TOM) seit 31.1.2024
TOM regelt die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten, die eine Bedrohungen der Biosicherheit darstellen könnten. Dieses neue System soll die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus allen Importmärkten in das VK vereinheitlichen.
Die Bestimmungen für Zertifikate über TOM wird auch für Importe von Produkten aus der EU in das VK seit dem 31.1.2024 gelten. Details finden Sie im Final Border Target Operating Model Dokument der britischen Regierung.
Hier vorab eine Übersicht zu den Risiko Einstufungen:
- tierische Produkte: Target Operating Model (TOM) risk categories for animal and animal product imports from the EU to Great Britain
- pflanzliche Produkte: TOM risk categorisations
Entsendungserklärung ab 1.10.2023
Für EU-Unternehmen, die im Vereinigten Königreich tätig sind, müssen Fahrer, die Entsendungsfahrten durchführen, eine Kopie der Entsendungserklärung mitführen.
Kontrollen auf der Straße
- Die Prüfer der Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) werden die Erklärungen bei Straßenkontrollen überprüfen.
- Verfügt ein Fahrer nicht über die korrekten Erklärungen, muss der Unternehmer mit Strafmaßnahmen rechnen.
- Unerlaubte Fahrten können nach Straßenkontrollen verboten werden.
Keine Erklärung muss für folgende Warentransporte abgegeben werden:
- Von Europa ins Vereinigte Königreich, wenn Waren an mehr als einem Ort in Europa aufgeladen werden (aber nicht in Europa entladen werden)
- Vom Vereinigten Königreich in ein nicht-europäisches Land (nur wenn keine Aus- bzw. Einladung in Europa erfolgt).
» Nähere Informationen zur Entsendungserklärung, Ausnahmen und Anmeldung
GVMS seit 1.8.2023
Mit 1.8.2023 sind Änderungen bei der Bereitstellung von Informationen über GVMS (Goods Vehicle Movement Service) in Bezug auf die Transitbegleitdokument-Bewegungsreferenznummer (TAD MRN) in Kraft getreten.
Nun müssen alle DUCR-Nummern (declaration unique consignment reference), die unter die TAD-MRN fallen können, im GMR (Goods Movement Record) angegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Sendungen bei der Zollabfertigung korrekt vorgelegt werden. „Zugelassene Versender“, die sich bei der Erstellung des GMR auf die von ihnen beauftragte Speditionsunternehmen verlassen, müssen diese Änderung berücksichtigen.
„Authorised Consignor“, die über eine der folgenden Bewilligungen verfügt, und Waren im Einklang mit diesen Bewilligungen befördern, können weiterhin die TAD-MRN verwenden. Der Grund dafür ist, dass die zusätzlichen Verfahren bestätigen, dass alle Waren ordnungsgemäß für die Zollabfertigung gestellt wurden.
- Zollamtlich überwachte Ausfuhr (CSE)
- Ausgewiesene Ausfuhrorte (DEP)
- Interne vorübergehende Lagereinrichtungen (ITSF) oder
- Ausfuhrvereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU)
Kontakt zur zuständigen Behörde: HMRC Transit Policy, E: transitpolicymailbox@hmrc.gov.uk
Erweiterung der ULEZ in London
Das Gebiet der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) umfasst den Londoner Innenbereich, der durch die Nord- und Südumfahrungsstraße begrenzt ist und seit dem 29.8.2023 gilt die ULEZ in allen Londoner Stadtbezirken. Quellen: Infoseite London und Umland: Umweltzonen, Mautgebühren und Sicherheitsbestimmungen
Wiedereinführung Heavy goods vehicle (HGV) levy mit 31.7.2023
Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Lkw-Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wurde mit 31.7.2023 wieder eingeführt. Zu den Details
CDS ersetzt CHIEF seit 30.9. 2022
Ende März 2022 wurde das neue CDS (Customs Delcaration Service) eingeführt, dass das langjährige CHIEF (Customs Handling of Import and Export Freight) System ersetzt, bereits seit 30.9. 2022 können Import Declarations nur mehr über CDS gemacht werden. Die Dateneingabe für CDS weicht teilweise von bisherigen CHIEF System ab, Commodity Codes werden beispielsweise auf mehrere Datenfelder aufgeteilt. GOV.uk hat daher ein Video zum besseren Verständnis von CDS herausgegeben.
Keine Verlängerung der zusätzlichen Kabotagerechte nach dem 30.4.2022
Die Regierung hat beschlossen, die zusätzlichen Kabotagerechte nicht über den 30.4.2022 hinaus zu verlängern. Diese Regelung ermöglichte es nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Güterkraftverkehrsunternehmen, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen unbegrenzt Kabotage zu betreiben.
Darüber hinaus betrifft diese neue Regelung auch:
- intermodalen Verkehr (Güter die in ein und derselben Ladeeinheit oder ein und demselben Fahrzeug mit zwei oder mehr Verkehrsträgern befördert werden)
- sowie den Dreiecksverkehr (Güter, die im VK abgeholt und in Nicht-EU-Land abgeladen werden)
Der Dreiecksverkehr ist nach wie vor möglich, dazu wird aber ab 2023 eine ECMT-Genehmigung (zur Anleitung; in Österreich CEMT-Genehmigung genannt) benötigt. Nähere Informationen zur ECMT/CEMT-Genehmigung finden Sie auf WKO.at bei GWKO.at beim Güterbeförderungsgewerbe - Vorarlberg und beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMI).
E10 Standardtreibstoff seit September 2021
Seit September 2021 ist E10 der Standardtreibstoff auf allen Tankstellen im Vereinigen Königreich. Dadurch sollen jährlich 750,000 Tonnen CO2 eingespart werden. E10 beinhaltet bis zu 10% Bioethanol und ist für die meisten Fahrzeuge ab dem Baujahr 2011 unbedenklich. Auf Gov.uk/E10checker wird eine Beratung zur Fahrzeugs Verträglichkeit angeboten.
Generelle Infos zu Warentransporten zwischen dem VK und der EU seit 1.1.2021
Seit 1.1. 2021 gibt es ein neues Protokoll für die Abwicklung von Warentransporten zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales), welches einen deutlich höheren, administrativen Aufwand zum Ergebnis hat. Die Bereiche, in denen es zu Änderungen kam, sind vielfältig und betreffen einerseits die Frachtdokumente, notwendige Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitserklärungen sowie die Neudefinition von Verantwortungsbereichen bei der physischen Abwicklung des Warentransports, insbesondere bei den Zollverfahren. Anzumerken ist, dass hierzu auch Dritte (Zollagenten) im Eigen- oder Fremdauftrag hinzugezogen werden können. Einschneidende Änderungen gibt es auch bei den Prozessen im großteils digitalisierten Verkehrsmanagement in Häfen bzw. beim Eurotunnel. Die Britische Regierung hat hierzu ein praktisches Handbuch für Speditionsunternehmen (auch auf Deutsch) publiziert, das auf die wichtigsten Schritte Bezug nimmt und eine wertvolle Orientierung für die Branche darstellt.
Nachfolgend haben wir ausgewählte Punkte für Sie herausgegriffen:
Mehr Verantwortung
Auch wenn das Exportunternehmen dazu verpflichtet ist, die Zollanmeldungen vorzunehmen und korrekte Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Speditionsunternehmen dafür sorgen muss, dass diese an die LKW-Fahrerinnen/-Fahrer ausgehändigt werden, trägt die bzw. der Fahrzeuglenkende, als das letzte Glied in der Beförderungskette, wesentliche Verantwortung und sollte daher im Zuge der neuen Zoll-und Grenzverfahren entsprechend geschult werden. Zum Beispiel muss sich die Fahrerin/der Fahrer vorm Verlassen der EU vergewissern, dass die EU-Ausfuhrverfahren abgeschlossen sind und die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllt werden. Darüber hinaus ist seit 1.10.2021 ein Reisepass für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitzuführen.
Sicherung eines Fahrzeugs bei Fahrten ins VK – Illegale Einwandernde
Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten nutzen seit 2015 den Güterverkehr verstärkt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Besonders Stausituationen werden genutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. ACHTUNG: Die Strafen haben sich mit Februar 2023 von vormals 2.000 GBP auf 10.000 GBP erhöht! Der einzige Weg, diese hohen Strafen (pro „blindem Passagier“!) möglichst zu vermeiden, ist ein striktes Sicherheitskontrollsystem (Checklisten, Alarmsysteme), auf das LKW-Lenkerinnen und Lenker eingeschult und welches bei jeder Fahrt lückenlos dokumentiert werden sollte. Weiterführende Informationen sind in der offiziellen Guideline der Britischen Regierung sowie auch im neu publizierten Handbuch für Speditionsunternehmen zu finden. Sollten Sie bereits einen Strafbescheid erhalten haben, gibt es die Möglichkeit Einspruch zu erheben, allerdings ist der Spielraum gering:
1. Anfechtung der Strafe mit Ziel des vollständigen Straferlasses „Appeal process – Objection to Home office and Appeal to English Courts“ → Details zum Prozedere
- Dazu muss innerhalb von 28 Tagen beim County Court (im VK) Einspruch erheben werden, allerdings sind die Erfolgschancen gering und zumeist mit einem Means Test (Plädieren auf Zahlungsunfähigkeit) über den Secretary of State verbunden.
2. Anfechtung der Höhe des Bußgeldes, Details in Deutsch zur Bemessung des Bußgeldes finden sich hier
- Kein Haftungsnachweis in den letzten fünf Jahren vor dem Vorfall
- Hier gibt es eine Staffelung beginnend bei 6.000 GBP bis zu 10.000 GBP pro illegalen Einwandernden, siehe Seite 7 des o.a. Links
- 50 % Nachlass, wenn eine Mitgliedschaft im Civil Penalty Accreditation Scheme besteht
- Ein zusätzlicher Rabatt von 50 % könnte ein Strafansatzpunkt sein, wenn Sie der Fahrer sind und die Vorschriften eingehalten haben oder, im Falle eines Betreibers, dafür gesorgt haben, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Exit Summary Declaration
Die Befreiung der „exit summary declaration“ (EXS) für Leergut, leere Fahrzeuge und bestimmte Roll on-Roll-off Waren ist mit 1.10.2021ausgelaufen. Allerdings ist die Abgabe einer EXS nur dann vorgeschrieben, wenn das Leergut oder das leere Fahrzeug im Rahmen eines „contract of carriage“ unterwegs ist. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung über das CHIEF-System - Details unter When to make an exit summary declaration. Für wiederverwendbare Verpackungen ist eine Erklärung u.A. „by conduct“ (also vor Ort, ohne vorherige Anmeldung) möglich. Details dazu unter Declaring reusable packaging for Great Britain imports and exports.
Verwendung der elektronischen Zollanmeldung Goods Vehicle Movement Service seit 1.1.2022
Für den Export in das Vereinigte Königreich gilt seit 1.1. 2022, die Anmeldung über das elektronische Goods Vehicle Movement Service für Warentransporte die über einen der hier angeführten Häfen (inkl. Eurotunnel) verzollt werden. Link zur Seite in Deutsch Ein Leitfaden der britischen Behörden listet die häufigsten Fehler bei der Einfuhr von Waren über das Grenzstandrote mit Goods Vehicle Movement Service. Eine Übersicht welche Dokumente und Referenzen konkret benötigt werde finden Sie im Newsletter 9 — May 2022
Bericht Logistik Post-Brexit
Als erste Orientierungshilfe für Warentransporte in das Vereinigte Königreich haben wir in Zusammenarbeit mit unserem Berater und Customs Spezialist Karl Hannl von Hannl Customs Consulting GmbH einen Leitfaden zusammengestellt. Wenn Sie Interesse an diesem Dokument haben, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an london@wko.at
Hilfreiche Links
- Merkblatt für Spediteure zu den neuen Regeln für die Warenbewegung zwischen der EU und Großbritannien inkl. Link zur Anleitung zur Anmeldung für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) in Deutsch
- In einem Webinar haben die zuständigen Behörden den Prozess im Detail erklärt
- Detaillierter Leitfaden für Spediteure „Speditionshandbuch zum Warentransport zwischen Großbritannien und der EU per RoRo-Fracht
- Details zur CDS und bestehende Software Lösungen
- HMRC-Helpline für Zoll und internationalen Handel
T: +44 300 322 9434
(Mo-Fr von 8.00 bis 22.00 Uhr & am Wochenende von 8.00 bis 16.00 Uhr) - Support Pages Motorway zur Einstufung der Emissionsklasse
- Declaring reusable packaging for Great Britain imports and exports
- When to make an exit summary declaration
- elektronische Goods Vehicle Movement Service
- hier angeführten Häfen (inkl. Eurotunnel)
- Link zur Seite in Deutsch
Stand: 05.12.2024