Antidumpingverfahren: PSC-Drähte und -Litzen
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Produkt
nicht überzogenem Draht aus nicht legiertem Stahl, von überzogenem oder verzinktem Draht aus nicht legiertem Stahl sowie von Litzen aus nicht legiertem Stahl (auch überzogen) aus höchstens 18 Einzeldrähten mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr und einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm. Die Waren sind im Handel als Vor- oder Nachspanndrähte und -litzen (PSC-Drähte und -Litzen) bekannt
Land
China
KN-Code
ex 7217 10 90, ex 7217 20 90, ex 7312 10 61, ex 7312 10 65 und ex 7312 10 69
Verwendung
Betonbewehrung, Konstruktion von Hänge- und Stegseilbrücken
Kläger
Eurostress Inormation Service ESIS
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2008/C 43/04 vom 16. Februar 2008
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1129/2008 vom 14. November 2008
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 383/2009 vom 5. Mai 2009
Präzisierung Warendefinition:
Durchführungsverordnung (EU) 986/2012 vom 22. Oktober 2012
letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/865 vom 4. Juni 2015
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen zum 6.Juni 2020:
Bekanntmachung 2019/C 322/05 vom 26. September 2019
Einleitung Auslaufüberprüfung:
Bekanntmachung 2020/C 185/05 vom 4. Juni 2020
Beibehaltung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1432 vom 1. September 2021
Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 6.Juni 2020 bekannt
Für Einfuhren von PSC-Drähte und –Litzen (bestimmte Vor- und Nachspanndrähte und -litzen), KN-Codes ex 7217 und ex 7312 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt mit Bekanntmachung 2019/C 322/05 vom 26.9.2019 das Außerkrafttreten dieser Maßnahmen zum 6. Juni 2020 bekannt. Unionshersteller können nun nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Antrag auf Überprüfung bei der Kommission stellen. Dieser muss bis spätestens 6. März 2020 bei der Kommission (GD Handel, Referat H-1, CHAR 4/39, 1049 Brüssel, Belgien) einlangen.
Europäische Kommission leitet Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen ein
Für Einfuhren von PSC-Drähte und –Litzen (bestimmte Vor- und Nachspanndrähte und –Litzen), KN-Codes ex 7217 und ex 7312 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens ging Anfang März 2020 vom „European Stress Information Service – ESIS“ ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein.
Der Antragsteller legte Informationen vor, wonach, angesichts des Vorhandenseins ungenutzter Kapazitätsreserven in China und der Attraktivität des Unionsmarktes, die Einfuhren im Falle eines Außerkrafttretens der Maßnahmen zunehmen dürften. Dieser beträchtliche Anstieg der Einfuhren aus China, würde eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Unionsindustrie nach sich ziehen. Die wirtschaftliche Lage der Unionsindustrie habe sich seit der Einführung der Maßnahmen zwar verbessert, sei aber weiterhin schwierig. Darüber hinaus gebe Hinweise, dass die Preise für Walzdraht in China durch staatliche Eingriffe erheblich verzerrt würden.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2020/C 185/05 vom 4. Juni 2020 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Die Untersuchung ist seitens der Kommission innerhalb von 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abzuschließen. Während der Untersuchung gelten die bisherigen Maßnahmen weiter.
Interessierte Unternehmen, die zu den Anträgen (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit die Anträge unterstützt werden) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun.
Europäische Kommission verlängert Antidumpingmaßnahmen im Anschluss an Auslaufüberprüfung
Für Einfuhren bestimmter Vor- und Nachspanndrähte und –Litzen aus nicht legiertem Stahl (PSC-Drähte und –Litzen), KN-Codes ex 7217 und ex 7312 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Im Juni 2020 wurde auf Antrag des „European Stress Information Service – ESIS“ eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Maßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, eingeleitet.
Der Antrag wurde mit dem Vorhandensein ungenutzter Kapazitätsreserven in China und der Attraktivität des Unionsmarktes begründet.
Die Europäische Kommission bestätigt in ihrer Untersuchung die Angaben des Antragstellers. Die Einführung der Antidumpingmaßnahmen im Jahr 2009 habe chinesische Exporte davon abgehalten, ihre Produkt auf dem Unionsmarkt in großen Mengen und zu niedrigen Preisen abzusetzen; es sind nur mehr unbedeutende Mengen in die Union gelangt.
In Anbetracht der Untersuchungsergebnisse, nämlich der geschätzten chinesischen Kapazitätsreserven und des zu erwartenden Preisniveaus chinesischer Ausfuhren in die EU, ist davon auszugehen, dass die Nichtverlängerung der Maßnahmen höchstwahrscheinlich ein Wiederauftreten der Schädigung sowie eine Verschlechterung der weiterhin fragilen Lage des Wirtschaftszweigs der Union aufgrund einer zu erwartenden Zunahme chinesischer Einfuhren zu gedumpten, die Verkaufspreise des Wirtschaftszweigs der Union unterbietenden Preisen zur Folge hätte.
Die Kommission gibt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/1432 (Amtsblatt L 309 vom 2.9.2021) die Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen im Anschluss an die Auslaufüberprüfung in unveränderter Höhe (46,20%, individuelle Zollsätze kommen bei Vorlage einer gültigen Handelsrechnung zur Anwendung) für weitere fünf Jahre bekannt.
Stand: 02.09.2021