Antidumpingverfahren: Polymere, superabsorbierend
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Produkt
Superabsorbierende Polymere (SAP), die in Wasser unlöslich sind, werden durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter Polymernetzwerke hergestellt, weisen eine hohe Kapazität zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und wässrigen Flüssigkeiten auf
Land
Republik Korea
KN-Code
ex 3906 90 90
Verwendung
hauptsächlich für Hygieneanwendungen wie Babywindeln, Erwachsenenwindeln und weibliche Hygieneprodukte
Kläger
European Superabsorbent Polymer Coalition
Chronologie
Einleitung:
Bekanntmachung 2021/C 58/16 vom 18. Februar 2021
endgültige Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 vom 5. April 2022
Europäische Kommission leitet Antidumpingverfahren ein
Der Europäischen Kommission liegt ein Antrag der European Superabsorbent Polymer Coalition auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren (KN-Code ex 3906 90 90 - TARIC-Code 3906909017) mit Ursprung in der Republik Korea vor.
Gegenstand dieser Untersuchung sind superabsorbierende Polymere (SAP), die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter Polymernetzwerke hergestellt werden, eine hohe Kapazität zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und wässrigen Flüssigkeiten aufweisen. SAP werden hauptsächlich für Hygieneanwendungen wie Babywindeln, Erwachsenenwindeln und weibliche Hygieneprodukte verwendet.
Eine Liste der vom Antragssteller bekanntgegebene Unions-Hersteller und koreanischen Hersteller ist zu finden unter: Information about Complaint/Request (europa.eu)
Der Antragsteller legte Beweise dafür vor, dass die Einfuhren der zu untersuchenden Ware aus dem betroffenen Land in absoluten Zahlen und gemessen am Marktanteil insgesamt gestiegen sind. Aus den vom Antragsteller vorgelegten Informationen geht hervor, dass sich die Menge und die Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware unter anderem auf die in Rechnung gestellten Preise des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse sowie die Finanz- und die Beschäftigungssituation im Wirtschaftszweig der Union sehr nachteilig beeinflusst haben. Die Behauptung, die Ausfuhren aus der Republik Korea seien gedumpt, stützt sich auf einen Vergleich des Inlandspreises mit dem Preis der zu untersuchenden Ware bei der Ausfuhr in die Union (auf der Stufe ab Werk). Aus diesem Vergleich ergeben sich für das betroffene Land erhebliche Dumpingspannen.
Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2021/C 58/16 vom 18. Februar 2021 die Einleitung des Antidumpingverfahrens bekannt.
Interessierte Unternehmen müssen Kontakt mit der Europäischen Kommission aufnehmen:
Kontakt:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIЁ
E-Mail:
Fragebögen zur Teilnahme am Verfahren stellt die Kommission zur Verfügung unter: Case AD681 - Superabsorbent polymers - Trade - European Commission (europa.eu)
Die Untersuchung ist seitens der Kommission binnen 13 Monaten, spätestens jedoch binnen 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen. Allfällige vorläufige Maßnahmen können spätestens 7 Monate, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeführt werden.
Europäische Kommission gibt Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt
Im Februar 2021 leitete die Europäische Kommission nach Antrag von European Superabsorbent Polymer Coalition (ESPC) eine Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren (KN-Code ex 3906 90 90 - TARIC-Code 3906909017) mit Ursprung in der Republik Korea ein. Gegenstand dieser Untersuchung sind superabsorbierende Polymere (SAP), die in Wasser unlöslich sind, durch Polymerisation von Acrylmonomermolekülen mit Vernetzern zur Bildung vernetzter Polymernetzwerke hergestellt werden, eine hohe Kapazität zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und wässrigen Flüssigkeiten aufweisen. SAP werden hauptsächlich für Hygieneanwendungen wie Babywindeln, Erwachsenenwindeln und weibliche Hygieneprodukte verwendet.
Nun bestätigte die Kommission in ihrer weiteren Untersuchung den ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus der Republik Korea und der Schädigung der Unionsindustrie. Dies führte zu einer negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und einer bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union. Die endgültige Einführung von Maßnahmen würde es dem Wirtschaftszweig der Union ermöglichen, verlorene Marktanteile zurückzugewinnen, die Kapazitätsauslastung zu steigern, die Preise auf ein tragfähiges Niveau anzuheben und die Rentabilität auf ein Niveau zu steigern, das unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu erwarten wäre.
Daher gibt die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 vom 5. April 2022 die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Es gelten endgültige Antidumpingzollsätze von 18,8 %. Für das in Art.1 Abs.2 genanntes Unternehmen (LG Chem Ltd) wurde ein unternehmensspezifisch niedrigerer Antidumpingzollsatz festgelegt (13,4 %); die Anwendung dieses Zollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Stand: 08.04.2022