Ein Zollbeamter blättert Zollpapiere durch
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Polen: Verhinderung der Umgehung der EU-Sanktionen gegen Rußland und Belarus

Für den Grenzübertritt nach und die Durchfuhr durch Russland und Belarus ist nach wie vor die Vorlage einer entsprechenden Erklärung erforderlich

Lesedauer: 3 Minuten

Polen Logistik
21.03.2025
Inhaltsverzeichnis

Die Pflicht zur Vorlage einer entsprechenden Erklärung an der polnischen Grenze bei Lieferungen von Sanktionsgütern nach Russland und Weißrussland über das jeweils andere Land sowie beim Transit in Drittländer bleibt bestehen und ist bereits gesetzlich geregelt.

Der Novelle des polnischen Sanktionsgesetzes, die Ende Februar in Kraft getreten ist, ist zu entnehmen, dass Unternehmen, die

  • Waren, die den im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängten EU-Sanktionen unterliegen, in Länder ausführen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an der Umgehung der Sanktionen beteiligt sind oder
  • Waren, die den genannten Sanktionen unterliegen, im Transit durch das Gebiet der Russischen Föderation oder Weißrusslands befördern,

verpflichtet sind, der Zollanmeldung eine Erklärung beizufügen, in der die Übereinstimmung der Ausfuhr mit den geltenden Sanktionsvorschriften bestätigt und der Endverwender/-empfänger der Waren angegeben wird.

Das Sanktionsgesetz enthält keine Aufzählung der betroffenen Waren, es handelt sich um alle Sanktionswaren gemäß den EU-Verordnungen Nr. 765/2006 (Sanktionen gegen Belarus) und Nr. 833/2014 (Sanktionen gegen Russland).

Laut letzter Gesetzesnovelle genügt in solchen Fällen die Vorlage einer Erklärung des Ausführers (= des exportierenden Unternehmens, das in der Regel im Feld Nr. 2 der Zollanmeldung angegeben ist). Der Inhalt dieser Erklärung ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben (Art. 14a des Sanktionsgesetztes). Nachstehend finden Sie den genauen Inhalt einer solchen Erklärung in polnischer Sprache einschließlich einer von uns angefertigten Arbeitsübersetzung. Die formellen Anforderungen an die Erklärung haben sich nicht geändert. Das heißt, sie muss in polnischer Sprache abgefasst und von einer vertretungsberechtigten Person des exportierenden Unternehmens unterzeichnet und abgestempelt sein. Zum Nachweis der Vertretungsbefugnis ist der Erklärung ein Auszug aus dem Handelsregister mit einer beeidigten Übersetzung ins Polnische beizufügen. Wird das Unternehmen von anderen als den im Handelsregister eingetragenen Personen vertreten, ist zusätzlich eine Vollmacht für Handlungen im Namen des Unternehmens vorzulegen.

Gleichzeitig gibt das geänderte Sanktionsgesetz den Zollbehörden die Befugnis, strengere Kontrollen durchzuführen und überzeugende Beweise dafür zu verlangen, dass fragliche Transaktionen nicht unter Verstoß gegen die Sanktionen durchgeführt werden. So können die Zollbehörden in begründeten Fällen die Vorlage einer Herstellererklärung (nach dem gleichen Muster) und innerhalb von 45 Tagen nach der Ausfuhr der Waren einen Nachweis über die Zollabfertigung von diesen Waren im Bestimmungsland verlangen.

Darüber hinaus kann ein Exporteur mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 PLN belegt werden, wenn er nicht innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag, an dem die Waren das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen haben, ein Dokument vorlegt, in dem die Zollabfertigung der Waren im Bestimmungsland bestätigt wird.


Erklärung in polnischer Sprache

Oświadczenie eksportera/producenta

Osoba lub podmiot, które dokonują wywozu towarów objętych środkami ograniczającymi Unii Europejskiej ustanowionymi w związku z agresją Federacji Rosyjskiej na Ukrainę do państw, co do których istnieje ryzyko, że biorą udział w obchodzeniu środków ograniczających lub przewożą te towary w procedurze tranzytu przez terytorium Federacji Rosyjskiej lub Białorusi, dołączają do zgłoszenia celnego oświadczenie, w którym oświadczają, że

  1. tranzyt przez terytorium Federacji Rosyjskiej lub Białorusi stanowi jedynie część trasy przewozu towarów, przy czym początek i koniec tej trasy znajduje się poza terytorium Federacji Rosyjskiej i Białorusi
  2. w trakcie przewozu w procedurze tranzytu towarów przez terytorium Federacji Rosyjskiej lub Białorusi towary nie będą podlegały odsprzedaży, przetwarzaniu, składowaniu i usługom świadczonym przez podmioty objęte środkami ograniczającymi Unii Europejskiej ustanowionymi w związku z agresją Federacji Rosyjskiej na Ukrainę
  3. miejscem końcowego przeznaczenia towarów jest państwo trzecie inne niż Federacja Rosyjska lub Białoruś – i podaje dane użytkownika końcowego towarów.

Jestem świadomy odpowiedzialności karnej za złożenie fałszywego oświadczenia.

Podpis osoby upoważnionej do reprezentowania firmy __________


Arbeitsübersetzung

Erklärung des Ausführers/des Herstellers

Eine natürliche oder juristische Person, die Waren, die den von der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verhängten Sanktionsmaßnahmen unterliegen, in Länder ausführt, die möglicherweise an der Umgehung der restriktiven Maßnahmen beteiligt sind, oder solche Waren im Transit durch das Gebiet der Russischen Föderation oder Belarus befördert, muss der Zollanmeldung eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass

  1. die Durchfuhr durch die Russische Föderation oder Belarus nur einen Teil der Güterbeförderungsstrecke darstellt, die außerhalb der Russischen Föderation oder Belarus beginnt und endet,
  2. während der Durchfuhr durch die Russischen Föderation oder Belarus die Güter nicht Gegenstand eines Weiterverkaufs, einer Verarbeitung, Lagerung oder Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen/Organisationen sind, die den restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterliegen,
  3. der endgültige Bestimmungsort der Waren ein anderes Drittland als die Russische Föderation oder Weißrussland ist – (Achtung: hier sind die Angaben zum endgültigen Empfänger der Ware zu machen!).

Ich bin mir der strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage bewusst.

Unterschrift der zur Firmenvertretung befugten Person __________


Das AußenwirtschaftsCenter Warschau berät Sie gerne, sollten Sie weitere Fragen zu Polen haben.

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