Aktenstapel im Ausschnitt mit Brille darauf platziert, daneben Stift und aufgeklapptes Notebook ebenfalls im Ausschnitt
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Australien: Neues Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Große Unternehmen und Vermögensverwalter müssen klimabezogene Berichte erstellen

Lesedauer: 1 Minute

Australien
25.09.2024

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Australien ein neues Gesetz zur klimabezogenen Finanzberichterstattung, für alle Geschäftsjahre, die an diesem Datum oder später beginnen. Große Unternehmen und Vermögensverwalter müssen klimabezogene Berichte erstellen, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 500 Mio. AUD (ca. 301 Mio. EUR) Umsatz, 1 Mrd. AUD (ca. 602 Mio. EUR) Umsatz oder mehr als 500 Mitarbeiter. Diese Pflicht gilt ab 2025 und wird bis 2027 auf weitere Unternehmen ausgeweitet.

Im Vergleich mit der EU-CSRD kann festgehalten werden, dass die EU-Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) einen breiteren Anwendungsbereich hat. Sie gilt bereits seit dem 1. Januar 2024 für alle großen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen. Diese Richtlinie verlangt umfassende Berichterstattung zu ESG-Themen und allen drei Emissions-Scope (1, 2, und 3).

Kurz zu den Berichterstattungsinhalten des neuen Gesetzes: Australische Unternehmen müssen zunächst über Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Scope 1 und 2 Emissionen berichten. Diese umfassen Direkte Emissionen aus eigenen Quellen (Scope 1), wie Firmenfahrzeugen oder Heizsystemen und  Indirekte Emissionen durch extern erzeugten Strom (Scope 2), den das Unternehmen verbraucht. Ab 2026 sind Unternehmen dann auch zur Berichterstattung von allen weiteren indirekten Emissionen, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen (Scope 3), etwa aus der Lieferkette, Geschäftsreisen oder Abfallentsorgung. Verpflichtet.

Im Vergleich erfordert die CSRD sofort umfassende ESG-Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). In Australien müssen klimabezogene Berichte in die jährlichen Finanzberichte integriert werden und von Finanzprüfern mit Klimafachkenntnissen geprüft werden. Die CSRD verlangt eine externe Prüfung durch akkreditierte Prüfer.

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