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Montenegro: Seit 1. Jänner gelten neue Steuersätze beim Immobilienerwerb 

Progressiver Grunderwerbssteuersatz wird eingeführt 

Lesedauer: 1 Minute

Montenegro

Statt dem bisher einheitlichen Steuersatz von 3 %, gelten ab 1. Jänner 2024 folgende progressive Steuersätze:

1) bis EUR 150.000 ein Steuersatz von 3 %

2) über EUR 150.000: EUR 4.500,00 + 5 % auf den Betrag über EUR 150.000

3) über EUR 500.000: 22.000 Euro + 6 % auf den Betrag über EUR 500.000

Gilt nicht beim Erwerb neu errichteter Bauobjekte (Erstübertragung), auf die gemäß dem Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer zu entrichten ist (21%).

Steuergegenstand ist der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien und die Bemessungsgrundlage ist der Marktwert zum Kaufzeitpunkt.

Bei Fragen zu Montenegro wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Belgrad belgrad@wko.at oder direkt an das Außenwirtschaftsbüro in Podgorica podgorica@wko.at

Stand: 05.03.2024

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