![Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/184/0/2833/1594/noe/aussenwirtschaft/planung-katastralmappe-adobestock-francesco-scatena-4948763.jpeg)
Montenegro: Seit 1. Jänner gelten neue Steuersätze beim Immobilienerwerb
Statt dem bisher einheitlichen Steuersatz von 3 %, gelten ab 1. Jänner 2024 folgende progressive Steuersätze:
1) bis EUR 150.000 ein Steuersatz von 3 %
2) über EUR 150.000: EUR 4.500,00 + 5 % auf den Betrag über EUR 150.000
3) über EUR 500.000: 22.000 Euro + 6 % auf den Betrag über EUR 500.000
Gilt nicht beim Erwerb neu errichteter Bauobjekte (Erstübertragung), auf die gemäß dem Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer zu entrichten ist (21%).
Steuergegenstand ist der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien und die Bemessungsgrundlage ist der Marktwert zum Kaufzeitpunkt.
Bei Fragen zu Montenegro wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Belgrad belgrad@wko.at oder direkt an das Außenwirtschaftsbüro in Podgorica podgorica@wko.at
Stand: 05.03.2024