Auf einem hellen Tisch stehen nebeneinander zwei Glasgefäße. In beiden ist ein weißes Pulver drinnen. Auf dem rechten steht L-Lysine. Dahinter stehen weiße, kleine Plastikgefäße
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Lysin

Antidumpingverfahren

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Produkt

Lysin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse und Futtermittelzusatzstoffe, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, und nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren.

Land

China

KN-Code

ex 2309 90 31, ex 2309 90 96 und 2922 41 00

Kläger

METEX NOOVISTAGO



Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung C/2024/3265 vom 23. Mai 2024


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahren bekannt

Im April 2024 erhielt die Europäische Kommission von METEX NOOVISTAGE einen Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Lysin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse und Futtermittelzusatzstoffe, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, und nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren mit Ursprung China, die derzeit unter den KN-Codes ex 2309 90 31, ex 2309 90 96 und 2922 41 00 (TARICCodes: 2309903141, 2309903149, 2309909641, 2309909649) eingereiht wird.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2024/2365 (Amtsblatt C vom 23. Mai 2024) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Lysin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse und Futtermittelzusatzstoffe, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat, und nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren mit Ursprung China mit.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:

Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi 

E-Mail-Adresse

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.

Stand: 23.05.2024