Antidumpingverfahren: Betonstabstahl, hochdauerfest

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 1 Minute

Produkt

Hochdauerfester Betonstabstahl aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostendem Stahl, Schnellarbeitsstahl und Mangan- Silicium-Stahl), nur warmgewalzt, auch nach dem Walzen verwunden, mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden, hält Wechselbeanspruchung stand, ohne zu brechen, insbesondere die Fähigkeit, mehr als 4,5 Mio Lastspiele mit einem Spannungsverhältnis (min./max.) von 0,23 und einer Spannungsdifferenz von über 150 MPa zu überstehen

Land

China

KN-Code

ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89

Verwendung

HFB-Bewehrungsstäbe - Hochleistungsstahl in der Bauindustrie für die Errichtung von Gebäuden, Brücken, Straßen etc.

Kläger

EUROFER


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2015/C 143/13 vom 30. April 2015

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus China:
Verordnung (EU) 2015/2386 vom 17. Dezember 2015

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Verordnung (EU) 2016/113 vom 28. Jänner 2016

Einführung endgültiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1246 vom 28. Juli 2016

bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2020/C 366/08 vom 30. Oktober 2020

Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2021/C 303/10 vom 29. Juli 2021


Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt

Für Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl der KN-Codes ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 30. Juli 2021 aus, sollte von den Unionsherstellern bis 30. April 2021 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H 1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 2020/C 366/08 vom 30. Oktober 2020).


Europäische Kommission gibt Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt

Für Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl der KN-Codes ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.

Da nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens kein ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen ist, gibt die Kommission mit Bekanntmachung 2021/C 303/10 vom 29. Juli 2021 bekannt, dass die Antidumpingmaßnahmen mit 30. Juli 2021 außer Kraft treten.

Stand: 29.07.2021

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Antisubventionsverfahren: Stabstahl aus nicht rostendem Stahl
    Weiterlesen
  • weiße Glasfasertextilie, halb gewebt, halb aufgelöst
    Antidumpingverfahren: Glasfasergewebe, offenmaschig
    Weiterlesen
  • Person in roter Arbeitslatzhose in Autoreifenlager stehend nimmt Notizen auf Clipboard vor, ringsum aufgetürmte Autoreifen
    Antidumping- und Antisubventionsverfahren: Reifen für LKW und Busse
    Weiterlesen