Betonstabstahl, hochdauerfest
Antidumpingverfahren
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Produkt
Hochdauerfester Betonstabstahl aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostendem Stahl, Schnellarbeitsstahl und Mangan- Silicium-Stahl), nur warmgewalzt, auch nach dem Walzen verwunden, mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden, hält Wechselbeanspruchung stand, ohne zu brechen, insbesondere die Fähigkeit, mehr als 4,5 Mio Lastspiele mit einem Spannungsverhältnis (min./max.) von 0,23 und einer Spannungsdifferenz von über 150 MPa zu überstehen
Land
China
KN-Code
ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89
Verwendung
HFB-Bewehrungsstäbe - Hochleistungsstahl in der Bauindustrie für die Errichtung von Gebäuden, Brücken, Straßen etc.
Kläger
EUROFER
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2015/C 143/13 vom 30. April 2015
Zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus China:
Verordnung (EU) 2015/2386 vom 17. Dezember 2015
Einführung vorläufiger Antidumpingzölle:
Verordnung (EU) 2016/113 vom 28. Jänner 2016
Einführung endgültiger Antidumpingzölle:
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1246 vom 28. Juli 2016
bevorstehendes Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2020/C 366/08 vom 30. Oktober 2020
Außerkrafttreten Antidumpingmaßnahmen:
Bekanntmachung 2021/C 303/10 vom 29. Juli 2021
Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt
Für Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl der KN-Codes ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 30. Juli 2021 aus, sollte von den Unionsherstellern bis 30. April 2021 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H 1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 2020/C 366/08 vom 30. Oktober 2020).
Europäische Kommission gibt Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt
Für Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl der KN-Codes ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70, ex 7228 30 89 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Da nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens kein ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen ist, gibt die Kommission mit Bekanntmachung 2021/C 303/10 vom 29. Juli 2021 bekannt, dass die Antidumpingmaßnahmen mit 30. Juli 2021 außer Kraft treten.
Stand: 29.07.2021