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Kombinierte Nomenklatur 2021

18 Änderungen, dienen der Anpassung an rechtliche Normen und handelspolitische Entscheidungen

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

    Die Kombinierte Nomenklatur 2021 wird gegenüber der heuer gültigen nur einige wenige punktuelle Änderungen enthalten. Sie wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 der Kommission vom 21. September 2020 im Amtsblatt L 361 am 30. Oktober 2020 veröffentlicht (Achtung große Datenmenge).

    Die Änderungen waren erforderlich um den geänderten Anforderungen an die Statistik und die Handelspolitik der EU (Artenschutz und Antidumping) sowie technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Durch die neuen Unterpositionen soll die Überwachung bestimmter Waren wie beispielsweise „rote Koralle“ in Kapitel 5, „roter Phosphor“ in Kapitel 28, „Eukalyptusholz“ in Kapitel 44 und „Stahllaminierungen“ in Kapitel 85 der KN erleichtern. Ferner war es erforderlich, die Einreihung einiger Stoffe in der Liste internationaler Freinamen für pharmazeutische Stoffe zu ändern. um die Zollkontrollen in den Mitgliedstaaten auf Unionsebene zu erleichtern und zu harmonisieren, Darüber hinaus wurde auch die VO berücksichtigt, durch die zusätzliche TARIC-Unterpositionen geschaffen wurden, die eine differenziertere Einreihung der verschiedenen Arten von Schutzmasken entsprechend ihren Filtereigenschaften ermöglichen sollten (siehe dazu Aussendung vom 02. Oktober 2020). 

    Durch diese Änderungen sollen auch die Handelsströme innerhalb der EU besser überwacht werden können.

    Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2020/2021 und 2021/2020 unverbindlich zur Verfügung gestellt.

    KN 2020
    KN 2021
    0508 00 00 - 0508 00 90
    0508 00 00 - 0508 00 10
    2804 70 00 - 2804 70 90
    2804 70 00 - 2804 70 10
    3926 90 97 - 3926 90 60
    3926 90 97 - 3926 90 97
    4401 22 00 - 4401 22 90
    4401 22 00 - 4401 22 10
    6307 90 98 - 6307 90 95
    6307 90 98 - 6307 90 98
    6307 90 98 - 6307 90 93
    8504 90 19 - 8504 90 17
    8504 90 19 - 8504 90 13
    9019 20 00 - 9019 20 20
    9019 20 00 - 9019 20 90
    9019 20 00 - 9019 20 10
    9020 00 00 - 9020 00 10
    9020 00 00 - 9020 00 90

     

    KN 2021
    KN 2020
    0508 00 10 ex 0508 00 00
    0508 00 90 ex 0508 00 00
    2804 70 10 ex 2804 70 00
    2804 70 90 ex 2804 70 00
    3926 90 60 ex 3926 90 97
    3926 90 97 ex 3926 90 97
    4401 22 10 ex 4401 22 00
    4401 22 90 ex 4401 22 00
    6307 90 93 ex 6307 90 98
    6307 90 95 ex 6307 90 98
    6307 90 98 ex 6307 90 98
    8504 90 13 ex 8504 90 19
    8504 90 17 ex 8504 90 19
    9019 20 10 ex 9019 20 00
    9019 20 20 ex 9019 20 00
    9019 20 90 ex 9019 20 00
    9020 00 10 ex 9020 00 00
    9020 00 90 ex 9020 00 00

    Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union, die Grundlage ist für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen allgemein, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.

    Stand: 05.11.2020

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