Neue Arbeitsformen finden auch in Japan immer mehr Anklang. Die Regierung stellt sich den damit verbundenen Herausforderungen.
Das Gesetz zur Optimierung von Transaktionen mit bestimmten Auftragnehmern (im Folgenden als "Freelance-Gesetz") geht genau in diese Richtung. Es wurde am 28. April 2023 vom japanischen Nationalparlament verabschiedet und ist seit 1. November 2024 in Kraft.
Hintergrund & Zielgruppe
Laut einer Umfrage des Kabinetts wird die Zahl der Freiberufler in Japan auf etwa 4,62 Mio. geschätzt. Freiberufler befinden sich gegenüber auftraggebenden Unternehmen oder anderen Institutionen in einer schwächeren Position, wodurch sie oft ungerecht behandelt werden. Durch das Freelance-Gesetz sollte nun eine sichere und geschützte Umgebung für Freiberufler geschaffen werden. Dieses Gesetz gilt für sogenannte "spezifische Auftragnehmer". Darunter fallen Personen, die (1) Arbeiten im Rahmen eines Outsourcing-Vertrags erhalten und (2) keine Mitarbeiter haben.
Vorteile des neuen Gesetzes für Freiberufler
- Verpflichtung, Transaktionsbedingungen – einschließlich der Höhe der Vergütung und des Zahlungstermins – sind schriftlich festzulegen
- Verbot folgender Handlungen, wenn die Outsourcing-Dauer mehr als einen Monat beträgt: signifikante Senkung der Vergütung im Vergleich zu den Standardtarifen, Reduzierung zuvor vereinbarter Vergütungen und die Rückgabe empfangener Waren
- Bei Outsourcing-Aufträgen, die länger als sechs Monate dauern: besondere Rücksichtnahme auf schwangere oder pflegende Freiberufler, Maßnahmen zur Unterbindung von Belästigung gegenüber Freiberuflern, vorzeitige Kündigung sowie Vertragsverlängerung nur mit Angabe der genauen Gründe durch den Auftraggeber
Auftraggeber, die falsche Berichte einreichen, Inspektionen verweigern oder Anordnungen missachten, können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 JPY bestraft werden.
EXPO 2025 Kansai in Osaka
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AußenwirtschaftsCenter Tokio
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Stand: 11.11.2024