Punkteführerschein für Arbeiten auf italienischen Baustellen
Neue Vorschrift für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, gegen Schwarzarbeit und zur Überwachung von Arbeitsunfällen betrifft auch in Italien tätige ausländische Unternehmen
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Italien Gebäudetechnik/Innenausbau Hochbau/Baustoffe Verkehrsinfrastruktur/TiefbauSeit 1. Oktober 2024 müssen Unternehmen und Selbständige, die in Italien Arbeiten auf Baustellen ausführen, lt. Gesetzesdekret n. 19/2024 über einen sogenannten Punkteführerschein verfügen. Betroffen sind rund 830.000 italienische Unternehmen und EPUs sowie ausländische Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sein wollen.
Ausgenommen sind hingegen Unternehmen, die ausschließlich Lieferungen oder intellektuelle Dienstleistungen auf der Baustelle erbringen. Weiters sind Unternehmen, die mit einer SOA-KLASSE III (Klassifizierung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen) oder höher zertifiziert sind, von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Die Maßnahme wurde eingeführt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Arbeitsunfälle pro einzelnem Unternehmen zu erfassen. Für den Antrag sind diverse Dokumente wie der Handelsregisterauszug, eine Bestätigung, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen absolviert wurden usw nötig.
Pro Betrieb werden anfänglich 30 Punkte vergeben, die durch die Erfüllung bestimmter Kriterien und den Nachweis von zusätzlichen Qualifikationen auf maximal 100 Punkte gesteigert werden können. Stellt das Arbeitsinspektorat z.B. Unregelmäßigkeiten bei den eingereichten Dokumenten, Defizite bei der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften fest, oder treten Arbeitsunfälle auf, werden Punkte abgezogen. Je nachdem wie schwerwiegend die Vergehen sind, kann es zur Verhängung von Verwaltungsstrafen bis hin zum Verbot der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit für 12 Monate kommen.
Ausländische Unternehmen können den Punkteführerschein für Baustellen im Moment nur über ein italienisches Beratungsunternehmen erlangen, das den Antrag an deren Stelle einreicht. Dies ist notwendig, da die italienische Digitale Identität als Voraussetzung zur Einreichung nicht an ausländische Subjekte vergeben wird.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsBüro Padua.