Handelsabkommen der EU mit Serbien
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)
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Basis für die Beziehungen der EU zu Serbien ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA).
Seit 1. Februar 2010 werden die Handelsbestimmungen des SAA aufgrund des Interimsabkommen über Handel- und Handelsfragen angewendet.
Am 1. September 2013 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft.
Mit 1. Februar 2010 trat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen der EU mit Serbien in Kraft, um die Handelsbestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) vorzeitig anwenden zu können.
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten das SAA ratifiziert haben, trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien am 1. September 2013 in Kraft.
Die Pressemitteilung der Kommission zum In-Kraft-Treten des SAA am 1. September 2013 nennt folgende Änderungen gegenüber dem Interimsabkommen:
- Die Liberalisierung, die 2010 mit dem Interimsabkommen zwischen der EU und Serbien auf dem Gebiet des Handels begonnen wurde, wird weiter vorangetrieben, indem andere Bereiche wie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, das Niederlassungsrecht, die Erbringung von Dienstleistungen und der Kapitalverkehr schrittweise einbezogen werden.
- Die Umsetzung wesentlicher politischer Beitrittskriterien wie Rechtsstaatlichkeit und Justizverwaltung wird überwacht, wobei Fragen wie Visa, Asyl und Einwanderung, dem Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität und der Reform der öffentlichen Verwaltung besondere Aufmerksamkeit gilt.
- Ferner wird die Erfüllung der serbischen Verpflichtungen zur schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an das EU-Recht in wichtigen Bereichen (Wettbewerb, geistiges Eigentum, Beschaffungswesen, Verbraucherschutz, Harmonisierung, Arbeitsbedingungen usw.) überwacht.
- Zudem erhalten Bereiche mehr Gewicht, in denen Serbien besondere Verpflichtungen zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften eingegangen ist und die unmittelbar mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zusammenhängen.
- Schließlich sind eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch in Bereichen vorgesehen, die praktisch das gesamte Spektrum des EU-Besitzstands betreffen. Auf diese Weise können die Umsetzung und die effektive Anwendung der von Serbien verabschiedeten Rechtsvorschriften besser überwacht werden.
Ursprungserklärung
Präferenzmaßnahme | Ursprungsregel/Kumulierung |
---|---|
Serbien (8.12.2009) | Protokoll 3 (PEM-Konvention) |
» UP-4400, Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen (SAP Länder)
» UP-4000, Arbeitsrichtlinie Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
» UP-4001, Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules")
Rechtsakte
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (ABl L 278 vom 18. Oktober 2013)
Weitere relevante Rechtsakte
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 233 vom 6. August 2014)
- Beschluss Nr. 1/2014 des Stabilitäts- und Assoziatonsrates EU-Serbien vom 17. Dezember 2014 zur Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl. L 367 vom 23. Dezember 2014)
Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits durch Ersetzung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (ABl. L 163 vom 29. Juni 2023)
Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen
- Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Serbien andererseits (ABl. L 28 vom 30. Jänner 2010)
Alle EU-Rechtsakte zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Hintergrundinformation zum SAA EU-Serbien
Das ursprüngliche Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2005 sah den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Serbien und Montenegro vor. Eine für den 11. Mai 2006 geplante Verhandlungsrunde wurde jedoch aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 3. Mai 2006 abgesagt, da diese der Auffassung war, dass Serbien und Montenegro nicht uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiteten.
Nachdem am 3. Juni 2006 das montenegrinische Parlament eine Unabhängigkeitserklärung annahm und sich damit für den Austritt aus der Staatenunion von Serbien und Montenegro entschied, wurden am 3. Oktober 2005 neue Verhandlungsrichtlinie zur Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Aushandlung eines SAA mit Serbien verabschiedet. Die weiteren Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien bauten auf den bisher erzielten Verhandlungsergebnissen auf.
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Serbien am 29. April 2008 unterzeichnet.
Um die Handelsbestimmungen des SAA vorzeitig anwenden zu können trat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen der EU mit Serbien mit 1. Februar 2010 in Kraft.
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten das SAA ratifiziert haben, trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien am 1. September 2013 in Kraft.
Stand: 10.07.2023