Handelsabkommen der EU mit Serbien

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)

Lesedauer: 3 Minuten

Basis für die Beziehungen der EU zu Serbien ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)

Seit 1. Februar 2010 werden die Handelsbestimmungen des SAA aufgrund des Interimsabkommen über Handel- und Handelsfragen angewendet.

Am 1. September 2013 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft.

Mit 1. Februar 2010 trat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen der EU mit Serbien in Kraft, um die Handelsbestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) vorzeitig anwenden zu können.

Nachdem die EU-Mitgliedstaaten das SAA ratifiziert haben, trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien am 1. September 2013 in Kraft.

Die Pressemitteilung der Kommission zum In-Kraft-Treten des SAA am 1. September 2013 nennt folgende Änderungen gegenüber dem Interimsabkommen:

  • Die Liberalisierung, die 2010 mit dem Interimsabkommen zwischen der EU und Serbien auf dem Gebiet des Handels begonnen wurde, wird weiter vorangetrieben, indem andere Bereiche wie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, das Niederlassungsrecht, die Erbringung von Dienstleistungen und der Kapitalverkehr schrittweise einbezogen werden.
  • Die Umsetzung wesentlicher politischer Beitrittskriterien wie Rechtsstaatlichkeit und Justizverwaltung wird überwacht, wobei Fragen wie Visa, Asyl und Einwanderung, dem Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität und der Reform der öffentlichen Verwaltung besondere Aufmerksamkeit gilt.
  • Ferner wird die Erfüllung der serbischen Verpflichtungen zur schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an das EU-Recht in wichtigen Bereichen (Wettbewerb, geistiges Eigentum, Beschaffungswesen, Verbraucherschutz, Harmonisierung, Arbeitsbedingungen usw.) überwacht.
  • Zudem erhalten Bereiche mehr Gewicht, in denen Serbien besondere Verpflichtungen zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften eingegangen ist und die unmittelbar mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zusammenhängen.
  • Schließlich sind eine Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch in Bereichen vorgesehen, die praktisch das gesamte Spektrum des EU-Besitzstands betreffen. Auf diese Weise können die Umsetzung und die effektive Anwendung der von Serbien verabschiedeten Rechtsvorschriften besser überwacht werden.

Ursprungserklärung

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

PräferenzmaßnahmeUrsprungsregel/Kumulierung

Serbien (8.12.2009)
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens,
ABl. L 278,18.10.2013, p.16

Protokoll 3 (PEM-Konvention)
ABl. L 367, 23.12.2014, p.119
Bilaterale und diagonale Kumulierung

Rechtsakte

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

Weitere relevante Rechtsakte

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen 

Hintergrundinformation zum SAA EU-Serbien

Das ursprüngliche Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2005 sah den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Serbien und Montenegro vor. Eine für den 11. Mai 2006 geplante Verhandlungsrunde wurde jedoch aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 3. Mai 2006 abgesagt, da diese der Auffassung war, dass Serbien und Montenegro nicht uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiteten.

Nachdem am 3. Juni 2006 das montenegrinische Parlament eine Unabhängigkeitserklärung annahm und sich damit für den Austritt aus der Staatenunion von Serbien und Montenegro entschied, wurden am 3. Oktober 2005 neue Verhandlungsrichtlinie zur Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Aushandlung eines SAA mit Serbien verabschiedet. Die weiteren Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien bauten auf den bisher erzielten Verhandlungsergebnissen auf.

Nach Abschluss der Verhandlungen wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Serbien am 29. April 2008 unterzeichnet.

Um die Handelsbestimmungen des SAA vorzeitig anwenden zu können trat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen der EU mit Serbien mit 1. Februar 2010 in Kraft.

Nachdem die EU-Mitgliedstaaten das SAA ratifiziert haben, trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien am 1. September 2013 in Kraft.

Stand: 10.07.2023

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