Gewerbliche Beförderung unter Steueraussetzung

Vorgangsweise und Begleitdokumente beim innergemeinschaftlichen Transport unter Steueraussetzung

Lesedauer: 3 Minuten

Die innergemeinschaftliche Beförderung unter Steueraussetzung ist ausschließlich im gewerblichen Bereich von einem Steuerlager in ein anderes Steuerlager bzw. von einem Steuerlager zu einem Registrierten Empfänger (jeweils mit Bewilligung und Verbrauchsteuernummer) möglich. Damit die Behörden die Beförderung überwachen sowie bei Transportkontrollen den steuerlichen Status der Waren überprüfen können, muss bei der innergemeinschaftlichen Beförderung unter Steueraussetzung als Begleitdokument das "elektronische Verwaltungsdokument (e-VD)" gemäß Verordnung (EG) Nr. 684/2009 idgF mit Hilfe des "Excise Movement Control System (EMCS)" erstellt werden.

Erstellung eines e-VD für den Transport unter Steueraussetzung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat

Die EMCS-Webanwendung (und alle weiteren Verbrauchsteueranwendungen wie etwa die Elektronische Verbrauchsteueranmeldung (EVA)) können in Österreich über die VerbrauchsteuerInternetPlattform (VIPplus) aufgerufen werden; diese Plattform ist sowohl über FinanzOnline als auch über das Unternehmensserviceportal (USP) zu erreichen. 

Für die Nutzung des USP ist eine Registrierungerforderlich (FAQ "Wie kann ich mein Unternehmen im USP registrieren?"); nach der Registrierung bietet der Benutzerleitfaden „VIPplus“-Berechtigungen verwalten! weitere Informationen zu Verwaltung der Berechtigung der Benutzerinnen und Benutzer des Unternehmens für die einzelnen Anwendungen. 

  1. Über die Anwendung EMCS ist der Aufruf einer Online-Datenmaske möglich, über die standardisiert die notwendigen Daten für das e-VD eingegeben werden.

    Wichtig: Alle Beteiligten - z.B. versendendes Steuerlager in Österreich und empfangender Registrierter Empfänger in Deutschland - müssen in der SEED-Datenbank mit ihren Verbrauchsteuernummern und Bewilligungsdaten angelegt sein. Die Ausstellung eines e-VD ist allerdings nur möglich, wenn sich die Verbrauchsteuer-Produktcodes (EPC) der Bewilligungen von Versender und Empfänger entsprechen. 

    Beispiel: Ein Alkohol-Steuerlager in Österreich handelt ausschließlich mit alkoholischen Getränken der KN 2208 mit Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol. Daher ist in SEED bei der Bewilligung der Produktcode S200 hinterlegt. Wenn dieses Alkohol-Steuerlager nun derartige Produkte unter Steueraussetzung an einen Registrierten Empfänger in Deutschland senden will, muss dieser ebenso die Bewilligung für den Produktcode S200 in SEED gespeichert haben. Ansonsten erhält das österreichische Alkohol-Steuerlager eine Fehlermeldung und kann kein e-VD ausstellen.

    Übersicht aller Produktcodes: Anhang II, Punkt 11 (Seite 53ff.) der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 idgF

    Überprüfung von Produktcodes bei bekannten Verbrauchsteuernummer: Online Abfrage über "Seed on Europe".

  2. Anschließend werden die Daten als Entwurf des e-VD an das zuständige Zollamt übermittelt, das die Angaben automatisiert überprüft. Gibt es keine Beanstandungen, so wird dieser Entwurf mit dem eindeutigen administrativen Referenzcode (ARC) versehen und das Zollamt übermittelt dem Versender das e-VD mit ARC.
  3. Parallel zur Übermittlung an den Versender schickt das österreichische Zollamt das e-VD auch an die zuständige Zollbehörde im EU-Mitgliedsstaat. Diese leitet das e-VD an den Steuerlagerinhaber bzw. den Registrierten Empfänger im Zielland weiter.
  4. Während der gesamten Beförderung bis zum Bestimmungsort im anderen EU-Mitgliedsstaat muss der Beförderer der Waren entweder einen Ausdruck des e-VD oder ein Handelspapier, auf dem der ARC angeführt ist (z.B. Lieferschein mit ARC), mitführen.
  5. Nach Eingang der Waren und Kontrolle der Warensendung erstellt der Empfänger im Mitgliedsstaat über das EMCS eine Empfangsbestätigung ("Report of Receipt (RoR)").
  6. Dieser RoR wird über die zuständige Behörde im Mitgliedsstaat und das österreichische Zollamt an den Versender in Österreich weitergeleitet. Mit Erhalt des RoR erfolgt die Entlastung der Sicherheit beim Versender. 

Ausfall des EMCS

Wenn das EMCS aus technischen Gründen nicht zur Verfügung steht, kann der Versender im Rahmen eines Ausfallsverfahrensauch ein Dokument in Papierform der Sendung unter Steueraussetzung beifügen. Dieses Dokument muss jedoch dieselben Daten wie ein e-VD enthalten. Die Vorgehensweise des Ausfallsverfahrens ist in §6 der Verordnung betreffend das Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung zu den österreichischen Verbrauchsteuergesetzen geregelt.

Vor Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren muss der Versender die Genehmigung des Ausfallverfahrens in schriftlicher Form (falls nicht möglich in mündlicher) beim EMCS-Helpdesk (Post.emcs-helpdesk@bmf.gv.at) beantragen.

Achtung: EMCS-Ausfälle unter zwei Stunden, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrags auf Genehmigung des Ausfallverfahrens, bleiben unberücksichtigt. Nur wenn von vornherein feststeht, dass der Ausfall länger als zwei Stunden dauert, kann der EMCS-Helpdesk das Ausfallverfahren ohne Wartefrist sofort genehmigen. 

Der Versender muss dem EMCS-Helpdesk für die Genehmigung des Ausfallverfahrens folgende Daten mitteilen:

  • die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagerinhabers als Versender oder des registrierten Versenders;
  • die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers von dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren versandt werden;
  • die Verbrauchsteuernummer des Empfängers (Steuerlagerinhaber oder registrierter Empfänger);
  • die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers in welchem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren empfangen werden sollen;
  • den Verbrauchsteuer-Produktcode im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 und die Menge der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Der EMCS-Helpdesk vergibt anschließend den ARC-Code, den der Versender in das Ausfalldokument einträgt. Das Ausfalldokument muss die Ware beim Versand unter Steueraussetzung begleiten. 

Wenn das EMCS wieder zur Verfügung steht, muss der Versender unverzüglich für alle im Ausfallverfahren durchgeführten Beförderungen nachträglich mit denselben Daten elektronische Verwaltungsdokumente erstellen. 

Das BMF hat eine spezielle Ausfallanwendung entwickelt, damit die Versender während eines Systemausfalles alle Erfordernisse erfüllen können.  

Weitere Informationen zum EMCS

  • Informationsseiten des BMF
  • In der VIP sind unter "Hilfe" weitere Informationen und die Handbücher für SEED, EVA und EMCS verfügbar.

  • EMCS-Helpdesk:
    • fachlicher Helpdesk: Telefon 050 233 736, MO-FR von 07:00 bis 18:00 Uhr
    • technischer Helpdesk: Telefon: 050 233 730, MO-SO von 00:00 bis 24:00 Uhr


Stand: 20.10.2021

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Gewerbliche Beförderung im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Verbrauchsteuern auf Alkohol, Mineralöle und Tabakwaren
    Weiterlesen