Abfallentsorgung Frankreich: Plan zur Vermeidung von Abfällen und umweltgerechten Gestaltung von Produkten (PPE)
Verpflichtung für Hersteller, die der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen (AGEC-Gesetz)
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FrankreichDie erweiterte Herstellerverantwortung (ERP) hat in Frankreich zur Bildung von mehr als 20 unterschiedlichen, branchenbezogenen Öko-Entsorgungsverbänden, sogenannten „éco-organismes“ geführt.
Bei diesen muss der Inverkehrbringer von Produkten, die der ERP-Verpflichtung unterliegen, auf Basis einer jährlichen Meldung Beiträge zur Finanzierung der Entsorgung leisten. Außerdem muss er den Verbraucher mit einem Sortierhinweis (info-tri, Triman Logo) über die Art der Entsorgung am Ende des Produkt-Lebenszyklus informieren. Die Verpflichtung obliegt i.d.R. dem Inverkehrbringer/Importeur/Großhändler in Frankreich. Je nach Vertriebsweg kann diese Verpflichtung aber auch den österreichischen Exporteur betreffen.
Zu diesen Verpflichtungen gesellt sich seit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz AGEC gemäß Art. L 541-10-12 des Umweltschutzkodex auch jene, einen “Plan zur Vermeidung von Abfällen und zur umweltgerechteren Gestaltung von Produkten“ (PPE – Plan de prevention et d’éco-conception) für die kommenden 5 Jahre zu erstellen und diesen PPE seinem/seinen Entsorgungsverband/-verbänden bis zu einer bestimmten Frist zukommen zu lassen.
Da die französischen Entsorgungsverbände sehr heterogen und voneinander unabhängig aufgebaut sind, gibt es dafür unterschiedliche Deadlines.
Ziel dieses PPE ist es, die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern, den Anteil von recyclierbarem Material zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit seiner Produkte in den französischen Recyclinganlagen zu verbessern. Der Plan wird alle 5 Jahre überarbeitet.
Das Wichtigste in fünf Punkten
- Erstellung des PPE: Falls Sie noch keinen PPE verfasst und an den jeweiligen Entsorgungsverband übermittelt haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Entsorgungsverband nach einem Raster für den PPE und der Deadline für die Einreichung des PPE. Einzelne, der in den PPE angeführten Vorschläge können Sie für Ihren PPE verwenden.
- Der PPE muss spätestens alle fünf Jahre überarbeitet werden, wobei eine Bilanz des vorherigen Plans einbezogen werden muss.
- Die Vertraulichkeit aller Daten des PPE durch den Entsorgungsverband ist gewährleistet.
- Er sollte vorzugsweise mit dem Entsorgungsverband bereitgestellten PPE-Raster erstellt werden.
- Der Entsorgungsverband erarbeitet eine frankreichweite Synthese für Behörden und Interessengruppen, welche er auch publik macht.
Gemäß Artikel L.541-9-5 des Umweltgesetzbuchs droht Marktteilnehmern, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen, eine Verwaltungsstrafe in voraussichtlicher Höhe von 1.500 – 7.500 EUR, wenn der PPE nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wird.
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Stand: 15.10.2024