Detailaufnahme der Oberfläche von flüssigem Erdöl, in die ein Tropfen fällt, wodurch die Oberfläche gebrochen wird und kleine Wellen schlägt
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Frankreich: Rückerstattung der Mineralölsteuer TICPE 4. Quartal 2024

Rückerstattung der französischen Mineralölsteuer (TICPE) für LKW und Busse: Informationen, Antragstellung und wichtige Hinweise für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

Frankreich Logistik

Der französische Zoll überweist die rückerstattungsfähige Mineralölsteuer (damalige taxe intérieure sur la consommation des produits énergétiques - TICPE,  heute accise sur les énérgies (gazoles) genannt)) nach Antrag direkt auf das ausländische Bankkonto des ausländischen Antragstellers.

Die für die Rückerstattung der französischen Mineralölsteuer zuständige Behörde hat die Rückerstattungssätze für das 4. Quartal 2024 veröffentlicht. 

Die Rückerstattungssätze für das 1. Quartal 2025 sind noch nicht veröffentlicht worden.

Sie finden auf dieser Seite im Downloadbereich die Rückerstattungssätze für die MöSt zu LKWs (Güterbeförderung) und zu Autobussen (Personenbeförderung) unter „Möst-Rückerstattung_S1_2024-TICPE LKW und Busse“.

Online-Anträge über SIDECAR Web

Der Online-Service "Demande de remboursement de la TICPE (SIDECAR Web)" (TICPE-Rückerstattungsantrag (SIDECAR Web) - ermöglicht es Unternehmen, die Bearbeitung Ihrer Mineralölsteuerrückerstattungsanträge online vollständig vorzubereiten, zu übermitteln und zu verfolgen. SIDECAR Web vereinfacht daher die Abläufe und reduziert den Zeitaufwand für die Rückerstattung.

Nähere Auskünfte zur Vorab-Registrierung und den Rückerstattungsanträgen über SIDECAR Web finden Sie über über diese Links  in französischer und englischer Sprache.  

Einige Tipps zum Erstattungsantrag:

  • Die Rückerstattungssätze beziehen sich auf EUR/hl und nicht pro Liter.
  • Die Anlage B10 zur Seite 6 des Antrags muss auch dann beigelegt werden, wenn keine B10 Treibstoffe getankt wurden. Bitte markieren Sie mit der Ziffer Null oder streichen Sie die Seite 6 durch. B10-Diesel ist seit 1.7.2019 rückerstattbar.
  • Bei Wahlfeldern ist immer eines anzukreuzen.
  • Seite 2, 5 und 6: Die Angaben in Litern müssen übereinstimmen.
  • Die UID-Nummer und das Feld Quartal/Jahr müssen unbedingt ausgefüllt werden.

Wenn Sie Informationen zu Steuern in Frankreich benötigen wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Paris.

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Stand: 03.02.2025

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