Nahaufnahme eines Ordners zum Aufhängen, worauf ein Plastikschieber befestigt ist. Darin befindet sich ein Stück Papier, bedruckt mit dem Wort Mindestlohn
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Frankreich: Erhöhung Mindestlohn SMIC um 1,13 %

Automatische Anhebung am 1. Jänner jedes Jahres

Lesedauer: 1 Minute

Frankreich

Die alljährliche Erhöhung des Mindestlohns in Frankreich mit 1. Jänner 2024 brachte einen Anstieg um 1,13 %.

Für eine Vollzeitkraft auf Basis einer 35 Stundenwoche beläuft sich der monatliche Mindestlohn nunmehr auf 1.766,92 Euro brutto. Dies stellt eine Erhöhung um 19,72 Euro pro Monat dar. Der Mindestlohn pro Stunde wird von 11,52 Euro brutto auf 11,65 Euro brutto angehoben.

Netto bedeutet das 1.398,70 Euro / Monat bzw. 9,23 Euro netto pro Stunde.

Der Betrag des Mindestlohns SMIC wird automatisch am 1. Jänner jedes Jahres anhand von Indikatoren, die mit der Inflation und der Kaufkraft zusammenhängen, angepasst. Übersteigt die Inflation während des Jahres 2 % seit Jahresbeginn kommt es zu außerordentlichen Anhebungen.

In den jeweiligen Branchen-Kollektivverträgen gibt es teilweise höhere Mindestlöhne, die dann nach fachlicher Qualifikation noch höher liegen können.

Der Mindestlohn SMIC gilt in ganz Frankreich, auch in den Übersee-Departements. Eine Ausnahme gibt es nur im Übersee-Departement Mayotte, wo der Mindestlohn nur 1.334,67 brutto / Monat bzw. 8,80 Euro brutto die Stunde beträgt.

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Stand: 15.10.2024

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