Einreise und Aufenthalt für Nicht-EU/EWR-Bürger
Lesedauer: 1 Minute
03.04.2024
Die Entsendung von Bürgern in Länder, die nicht zu den EU/EWR-Staaten gehören, kann durch zusätzliche Visumspflichten oder Bewilligungen erschwert werden. Die erforderlichen Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigungen sind üblicherweise im Vorfeld bei den inländischen Vertretungsbehörden zu beantragen.