Abzugssteuerverfahren
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03.04.2024
Um die Schwarzarbeit in bestimmten Bereichen (etwa im Baubereich) einzudämmen, haben manche Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland, Irland, Griechenland) durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, dass der Leistungsempfänger einen Teil des an ihn fakturierten Rechnungsbetrages an das jeweilige Heimatfinanzamt zu überweisen hat. Diesen eingezogenen Rechnungsanteil kann sich der Unternehmer/Auftragnehmer in der Regel im Antragsweg und nach Überprüfung der ordentlichen Unternehmereigenschaft wieder refundieren lassen. Es besteht aber auch oftmals die Möglichkeit (und ist zu empfehlen!), bereits im Vorfeld eine Befreiung von diesem Abzugssteuerverfahren zu beantragen.