Person mit Brillen sitzt an Tisch und blickt auf Formulare vor ihr liegend, am Tisch aufgeklapptes Notebook, Tasse und Smartphone
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Besteuerung von in der Schweiz erbrachten Dienstleistungen

Lesedauer: 1 Minute

07.03.2024

Für Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die in der Schweiz bzw. für Schweizer Auftraggeber erbracht werden, liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort nahezu immer in der Schweiz. Dies gilt sowohl bei Aufträgen an Unternehmer als auch bei Aufträgen an Endverbraucher (z.B. Beratungsleistungen, Vermietung von Gegenständen, Montage- und Bauarbeiten auf Schweizer Grundstücken, Reparaturarbeiten in der Schweiz).

Die Rechnungslegung erfolgt nach den Schweizer Umsatzsteuerbestimmungen, wobei für österreichische Leistungserbringer keine Steuerschuld entsteht, sofern der weltweite jährliche Umsatz CHF 100.000,- nicht übersteigt.

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