Zu Türmchen gestapelte Euro-Münzen auf Euro-Scheinen platziert, seitlich im Anschnitt ein Taschenrechner, im Hintergrund verschwommen EU-Flagge: blauer Stoff mit gelb in Kreisform verlaufenden Sternen
© Zerbor | stock.adobe.com

Absicherung von Risiken

Achtung vor Risiken bei Auslandsgeschäften

Lesedauer: 1 Minute

04.03.2024

Im Vergleich zu Inlandsgeschäften treten bei Auslandsgeschäften bestimmte Risiken stärker auf bzw. kommen neue Risiken dazu:

  • wirtschaftliche Risiken: Absatz- und Preisrisiko, Produktionsrisiko (Auftragsstornierung), Annahmerisiko (Verweigerung der Warenabnahme), Dubiosenrisiko (Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit/-verzug), Transportrisiko, Wechselkursrisiko
  • politische Risiken: Krieg, Streiks, Revolution, Entzug von Rechten oder Vermögen

Diese Risiken können durch folgende Maßnahmen reduziert werden:

  • Risikovorbeugung: Marktstudien, Bonitätsauskünfte (AußenwirtschaftsCenter, Banken), Barverkäufe, Eigentumsvorbehalt, Beobachtung des Zahlungsverhaltens, Kurssicherung
  • Risikoabwälzung auf
    • den Geschäftspartner (Liefer- und Zahlungskonditionen, Fakturierung in heimischer Währung)
    • staatliche oder private Garantiegeber
    • Versicherungen
    • Factoring-Unternehmen

Mittelsicherung gegen politische und wirtschaftliche Risiken

Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:

  • staatliche Bürgschaften und Exportgarantien:
    • Bundesgarantien für Exporte (Oesterreichische Kontrollbank)

  • private Exportkreditversicherungen: Deckung marktfähiger Risiken aus Auslandsgeschäften, d.h. vor allem wirtschaftliche Risiken in OECD-Ländern mit einer Risikodauer bis zu zwei Jahren). In Österreich gibt es aktuell vier private Exportversicherungen
    • ATRADIUS Kreditversicherung AG
    • ACREDIA Versicherung AG
    • Österreichische Kreditversicherung COFACE AG (ÖKV)

  • Bankgarantie: Verpflichtung einer Bank, auf erste Anforderung des Begünstigten ohne Prüfung des Rechtsgrundes Zahlung zu leisten. Gefahr: Fälschung, Briefkastenbank

Mittelsicherung gegen Kursrisiken

Vereinbarung im Exportvertrag

  • Fakturierung in Inlandswährung
  • Fakturierung in Drittwährung
  • Kurssicherungsklauseln
  • Währungsoptionsrechte

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeiten von Devisentermingeschäften, Devisenoptionsgeschäften und die Aufnahme eines Fremdwährungskredits.

Zahlungstechniken und Risikoabsicherung

Offene Rechnung bzw. Zahlungsziel
Bank übernimmt keine Haftung, sondern nur den Geldtransfer.
Vorsicht: Annahme- und Dubiosenrisiko
Einsatz: langjährige Geschäftsverbindungen

Voraus-/Anzahlung
Bank übernimmt keine Haftung, sondern nur den Geldtransfer.
Vorsicht: Annahme- und Kreditrisiko (Vertragswert abzüglich Anzahlung)
Einsatz: Erstaufträge, Bonitätsprobleme des Importeurs

Nachnahme
Post oder Spediteur übernimmt keine Haftung, sondern nur das Inkasso
Vorsicht: Annahmerisiko
Einsatz: Kleinaufträge

Dokumenten-Inkasso
Exporteur beauftragt eine Bank, die Exportdokumente (Handelsfaktura, Frachtpapiere, Ursprungszeugnis...) dem Empfänger nur gegen Zahlung oder Wechselakzept auszuhändigen. Bank übernimmt keine Haftung
Vorsicht: Annahmerisiko (Folgen: Einlagerung, neuer Käufer, Versteigerung, Rücktransport, Verderb), politische Risiken, Dubiosenrisiko (Wechsel)
Einsatz: Folgegeschäfte

Dokumenten-Akkreditiv (letter of credit)
Importeur beauftragt eine Bank, dem Verkäufer einer Ware bei fristgerechter Einreichung konformer Exportdokumente (Handelsfaktura, Frachtpapiere, Ursprungszeugnis...), die den erfolgten Versand der Ware ausweisen, unabhängig vom Grundgeschäft einen bestimmten Betrag zu zahlen oder einen Wechsel zu akzeptieren. Verschiedene Arten sind möglich (widerruflich/unwiderruflich; bestätigt/unbestätigt...). Dadurch entfällt für den Lieferanten das Annahme- und Dubiosenrisiko sowie die Vorfinanzierung der Transportdauer.
Vorsicht: Kreditrisiko (Bank), Dokumentenmängel, Dokumentenfälschung
Einsatz: unbekannte Bonität des Importeurs, große Geschäfte, Risikoländer

Bei bonitätsmäßig riskanten Ländern bzw. eröffnenden Banken ist es empfehlenswert ein zusätzlich durch eine Inlandsbank bestätigtes Akkreditiv zu vereinbaren. Damit existiert eine zweite Bank, die für das Zahlungsversprechen einsteht.

Weitere interessante Artikel