Handelsabkommen der EU mit Syrien
Kooperationsabkommen und Assoziationsabkommen
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Die bilateralen Beziehungen der EU zu Syrien basieren auf dem Kooperationsabkommen aus 1977, welches aufgrund der politischen Situation 2011 und 2012 teilweise suspendiert wurde.
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde ein Assoziierungsabkommen der EU mit Syrien 2008 paraphiert und vom Rat der EU am 27. Oktober 2009 angenommen. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens ist aufgrund der politischen Situation bis auf weiteres auf Eis gelegt.
Kooperationsabkommen
1977 schlossen die EU und Syrien ein Kooperationsabkommen, um die bilateralen Beziehungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit weiter auszubauen.
Aufgrund der politischen Situation in Syrien hat die EU mit 3. September 2011 die Artikel 12, 14 und 15 des Kooperationsabkommens hinsichtlich folgender Maßnahmen ausgesetzt:
- Die Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnissen in die Union, wenn sie ihren Ursprung in Syrien haben oder aus Syrien ausgeführt wurden.
- Der Kauf von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die sich in Syrien befinden oder dort ihren Ursprung haben.
- Die Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, wenn sie ihren Ursprung in Syrien haben oder aus Syrien in ein anderes Land ausgeführt werden.
- Die direkte oder indirekte Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Nummern 1, 2 und 3.
- Die wissentliche und vorsätzliche Teilnahme an Aktivitäten, mit denen die Umgehung der in den Nummern 1, 2, 3 oder 4 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Mit 27. Februar 2012 hat die EU die teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens auf den Handel mit Gold, Edelmetalle und Diamanten ausgedehnt.
Rechtsakte Kooperationsabkommen
Abkommen
- Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl L 269 vom 27. September 1978)
Weitere relevante Rechtsakte
- Zusatzprotokoll zum
Kooperationsabkommen
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen
Republik Syrien (ABl. L 327 vom 30. November 1988)
- Beschluss des Rates
vom 2. September 2011 zur
teilweisen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien
(ABl L 228 vom 3. September
2011)
- Beschluss 2012/123/GASP des Rates vom 27. Februar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/523/EU zur teilweisen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl L 54 vom 28. Februar 2012)
Alle EU-Rechtsakte zum Kooperationsabkommen der EU mit Syrien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Assoziierungsabkommen
2004 konnten die Verhandlungen der EU mit Syrien über ein Assoziierungsabkommen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Paraphierung des Abkommens erfolgte im Dezember 2008 und anschließend wurde das Assoziierungsabkommen der EU mit Syrien am 27. Oktober 2009 vom Rat der EU angenommen (Zustimmung der Mitgliedstaaten).
Das Abkommen umfasst drei Bereiche:
- Schaffung eines regelmäßigen politischen Dialogs,
- Errichtung einer Freihandelszone,
Zusammenarbeit.
Darüber hinaus enthält das Abkommen wesentliche Bestimmungen über die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln und die Bekämpfung des Terrorismus.
Das Abkommen beinhaltet Regeln
- zum Waren- und Dienstleistungsverkehr,
- über das öffentliche Beschaffungswesen,
- zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum,
über die Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen, unter anderem Zoll, Verkehr, Tourismus und Umwelt, sowie eine Streitbeilegung
im Einklang mit den Bestimmungen der WTO.
Die im Abkommen festgelegte Zusammenarbeit erstreckt sich von Bildung und Kultur über Bekämpfung von Verbrechen, Auf- und Ausbau des Rechtsstaates, rechtliche und justitielle Zusammenarbeit, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Drogen und Terrorismus, Freizügigkeit und Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung bis zur Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten, die vom Gebiet der einen Vertragspartei aus illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind.
Am 23. Mai 2011 beschloss die EU, dass es keine weiteren Schritte im Hinblick auf das Assoziierungsabkommen mit Syrien unternehmen wird und somit wurde die Unterzeichnung des Abkommens bis auf weiteres auf Eis gelegt.
Stand: 11.01.2022