Handelsabkommen der EU mit der Türkei

Abkommen zur Gründung einer Assoziation, aufgrund dessen eine Zollunion EU-Türkei errichtet wurde und deren Modernisierung

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Basis für die präferenziellen bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit der Türkei ist das Abkommen zur Gründung einer Assoziation aufgrund dessen die Zollunion errichtet wurde.

Um die Zollunion den aktuellen Stand der Handelsbeziehungen anzupassen, ersuchte die Europäische Kommission den Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) am 21. Dezember 2016 um ein Mandat für Verhandlungen mit der Türkei zur Modernisierung der Zollunion.


Basis für die präferenziellen bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit der Türkei ist das Abkommen zur Gründung einer Assoziation (Ankara Agreement, ABl L 217 vom 29.12.1964) aufgrund dessen die Zollunion (Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates, ABl L 35 vom 13.2.1996) errichtet wurde. 

Um die Zollunion den aktuellen Stand der Handelsbeziehungen anzupassen, ersuchte die Europäische Kommission den Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) am 21. Dezember 2016 um ein Mandat für Verhandlungen mit der Türkei zur Modernisierung der Zollunion.

Das Verhandlungsmandat wird derzeit EU-intern diskutiert.

Erst wenn das Mandat seitens der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurde, kann mit den Verhandlungen der EU mit der Türkei zur Modernisierung der Zollunion begonnen werden. Wann dies sein wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

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Was wird verhandelt?

Die seit 1996 bestehende Zollunion sichert den freien Warenverkehr (keine Ein- und Ausfuhrzölle und Beschränkungen) für Industriegüter und bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Darüber hinaus wird durch die Zollunion ein gemeinsamer Außenzolltarif für diese Waren festgelegt und die Angleichung des Zollrechts, der Handelspolitik und einiger damit verbundene Wirtschaftsgesetzgebungen sichergestellt.

Die Zollunion enthält aber keine Bestimmungen zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen, betreffend des Zugangs zu öffentlichen Ausschreibungen sowie zur Beilegung von Streitigkeiten. 

Deshalb soll der Fokus der Verhandlungen der EU mit der Türkei zur Modernisierung der Zollunion auf den Handel mit Dienstleistungen, die öffentliche Auftragsvergabe sowie auf der Streitbeilegung liegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Verhandlungen ist die die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Abkommens soll auch die Achtung der Demokratie und der Grundrechte sein.

Pressemitteilungen

Hintergrundinformation zu den Verhandlungen EU-Türkei zur Modernisierung der Zollunion

1996 trat die Zollunion der EU mit der Türkei in Kraft, die den freien Warenverkehr für Industriegüter und bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zwischen der EU und der Türkei sichert.

Ergänzend dazu schlossen die EU und die Türkei ein präferenzielles Handelsabkommen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates, ABl L 86 vom 20.3.1998) sowie ein Abkommen über den Handel für Kohle- und Stahlprodukte (ABl L 227 vom 7.9.1996).

Im Mai 2015 kündigten die EU und die Türkei nach intensiven technischen Vorgesprächen zu den Erwartungen und Zielen einer neuen präferenziellen bilateralen Handelsbeziehung die Modernisierung der Zollunion an (EU and Turkey announce modernisation of Custom Union).

Dieses Ziel wurde sowohl in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom Oktober 2016 "Handel für alle" nochmals bekräftigt:

"Enge Partnerschaft mit der Türkei
Die Türkei ist das Schwellenland, das der EU am nächsten liegt, und ein maßgeblicher regionaler Akteur; die Handels- und Investitionsbeziehungen lassen jedoch zu wünschen übrig. Seit dem 31. Dezember 1995 verbindet die EU und die Türkei eine Zollunion. In ihrer derzeitigen Form gilt die Zollunion nur für gewerbliche Waren; es fehlt ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten. Eine Modernisierung der Zollunion sollte das ungenutzte wirtschaftliche Potenzial von Bereichen wie Landwirtschaft, Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen freisetzen. Eine reformierte Zollunion könnte auch den Weg zu einer Assoziierung der Türkei mit künftigen FHA der EU ebnen.
Die Kommission wird einen neuen, ehrgeizigeren Rechtsrahmen mit der Türkei erarbeiten, der die Zollunion aktualisiert.
"

als auch beim EU-Türkei-Gipfel am 29. November 2015 und in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016.

Als nächsten Schritt fand seitens der Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu den zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der EU mit der Türkei von März bis Juni 2016 statt, deren Ergebnisse in die Seitens der Europäischen Kommission zu erarbeiteten Folgeabschätzung zur Modernisierung der Zollunion und Stärkung der bilateralen präferenziellen Handelsbeziehungen einflossen.

Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen und deren Modernisierung im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In Factsheets erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten wiederspiegeln:

Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability impact assessment)

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen und deren Modernisierung beauftragt die Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability impact assessment, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll.

Vor der Veröffentlichung wird der Entwurf der Studie von der Zivilgesellschaft geprüft und in den "Civil Society Meetings" diskutiert.

Die Ergebnisse der Folgeabschätzung werden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt:


Stand: 11.01.2022