Handelsabkommen der EU mit Marokko

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation sowie vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)

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Die Beziehungen der EU mit Marokko basieren auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. März 2000 in Kraft ist.

Seit 1. März 2013 verhandelt die EU mit Marokko über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), welches Teil des bestehenden Abkommens sein wird.

Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen

In ihrer Mitteilung vom 8. März 2011 "Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und jener vom 25. Mai 2011 "Eine neue Antwort für die Nachbarschaft im Wandel“ hat die Europäische Kommission auf die Entwicklungen in den südlichen Nachbarländern ("Arabischer Frühling“) reagiert und den Aufbau einer neuen Partnerschaft zur Förderung des Wandels im südlichen Mittelmeerraum vorgeschlagen. Neben der humanitären Hilfe, der Unterstützung des Übergangs zur Demokratie, der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Förderung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern, sollen auch Verhandlungen über tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen aufgenommen werden.

Im Dezember 2011 hat der Rat der Europäischen Kommission grünes Licht für die Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien gegeben. 

Nach dem Abschluss der vorbereitenden Gespräche wurden am 1. März 2013 die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Marokko offiziell eröffnet.

Das künftige Abkommen soll Teil des bereits bestehenden Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen sein und eine große Bandbreite von Regulierungsbereichen von gemeinsamem Interesse abdecken, wie Dienstleistungen und Investitionsschutz, Handelserleichterungen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbspolitik. Darüber hinaus wird das Abkommen ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung beinhalten, um sicherzustellen, dass die Liberalisierung des Handels keine Umwelt- oder Sozialnormen und -standards gefährdet.

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation

Marokko unterzeichnete ein Assoziierungsabkommen mit der EU im Februar 1996.

Das Abkommen beinhaltet folgende vier gemeinsame Maßnahmen:

  • einem politischen Dialog,
  • eine verstärkte Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet,
  • die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone,
  • eine finanzielle Zusammenarbeit, die zur Bemühung um Anpassung der marokkanischen Wirtschaft beiträgt.

Ferner wurden bestimmte gegenseitige Zugeständnisse über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen vereinbart. Im gewerblichen Bereich verpflichtete sich Marokko zu einem Zollabbau, der in einigen Fällen bis zu einem Höchstzeitraum von 12 Jahren reicht.

Das Abkommen trat mit 1. März 2000 in Kraft.

Ursprungsregeln

Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

Präferenzmaßnahme Ursprungsregel/Kumulierung

Marokko (1.3.2000)
Europa-Mittelmeer-Abkommen, ABl. L 70 vom 18.3.2000, S.2

Zollrechtliche Auswirkungen des Urteils des EuGH im Fall C-104-16P (West-Sahara)

Protokoll 4 ABl. L 336 vom 21.12.2005
geändert durch Beschluss Nr. 1/2011
ABl. L 141/66 vom 27.5.2011
Bilaterale, diagonale und vollständige Kumulierung

Rechtsakte Europa-Mittelmeer-Abkommen

Abkommen

Weitere relevante Rechtsakte

  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Änderungen der Anhänge 2, 3, 4 und 6 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 70 vom 18. März 2000)
  • Unterrichtung über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Marokko (ABl L 70 vom 18. März 2000)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 242 vom 19. September 2005)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (ABl L 176 vom 5. Juli 2011)
  • Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der Union (ABl L 90 vom 28. März 2012)
  • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 241 vom 7. September 2012)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (ABl L 300 vom 30. Oktober 2012)
  • Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 255 vom 21. September 2012)
  • Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABL L 197 vom 25. Juli 2019)

Stand: 11.01.2022

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