Handelsabkommen der EU mit Marokko
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation sowie vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA)
Lesedauer: 4 Minuten
Die Beziehungen der EU mit Marokko basieren auf dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation, welches seit 1. März 2000 in Kraft ist.
Seit 1. März 2013 verhandelt die EU mit Marokko über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), welches Teil des bestehenden Abkommens sein wird.
Vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen
In ihrer Mitteilung vom 8. März 2011 "Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und jener vom 25. Mai 2011 "Eine neue Antwort für die Nachbarschaft im Wandel“ hat die Europäische Kommission auf die Entwicklungen in den südlichen Nachbarländern ("Arabischer Frühling“) reagiert und den Aufbau einer neuen Partnerschaft zur Förderung des Wandels im südlichen Mittelmeerraum vorgeschlagen. Neben der humanitären Hilfe, der Unterstützung des Übergangs zur Demokratie, der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Förderung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern, sollen auch Verhandlungen über tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen aufgenommen werden.
Im Dezember 2011 hat der Rat der Europäischen Kommission grünes Licht für die Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien gegeben.
Nach dem Abschluss der vorbereitenden Gespräche wurden am 1. März 2013 die Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen mit Marokko offiziell eröffnet.
Das künftige Abkommen soll Teil des bereits bestehenden
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen sein und eine große Bandbreite
von Regulierungsbereichen von gemeinsamem Interesse abdecken, wie
Dienstleistungen und Investitionsschutz, Handelserleichterungen,
technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, öffentliches Beschaffungswesen und
Wettbewerbspolitik. Darüber hinaus wird das Abkommen ein Kapitel über
nachhaltige Entwicklung beinhalten, um sicherzustellen, dass die
Liberalisierung des Handels keine Umwelt- oder Sozialnormen und
-standards gefährdet.
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation
Marokko unterzeichnete ein Assoziierungsabkommen mit der EU im Februar 1996.
Das Abkommen beinhaltet folgende vier gemeinsame Maßnahmen:
- einem politischen Dialog,
- eine verstärkte Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet,
- die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone,
- eine finanzielle Zusammenarbeit, die zur Bemühung um Anpassung der marokkanischen Wirtschaft beiträgt.
Ferner wurden bestimmte gegenseitige Zugeständnisse über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen vereinbart. Im gewerblichen Bereich verpflichtete sich Marokko zu einem Zollabbau, der in einigen Fällen bis zu einem Höchstzeitraum von 12 Jahren reicht.
Das Abkommen trat mit 1. März 2000 in Kraft.
Ursprungsregeln
Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.
Präferenzmaßnahme | Ursprungsregel/Kumulierung |
---|---|
Marokko (1.3.2000) Zollrechtliche Auswirkungen des Urteils des EuGH im Fall C-104-16P (West-Sahara) | Protokoll 4 ABl. L 336 vom 21.12.2005 geändert durch Beschluss Nr. 1/2011 ABl. L 141/66 vom 27.5.2011 Bilaterale, diagonale und vollständige Kumulierung |
Rechtsakte Europa-Mittelmeer-Abkommen
Abkommen
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 70 vom 18. März 2000)
Weitere relevante Rechtsakte
- Abkommen
in Form eines Briefwechsels zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte
Änderungen der Anhänge 2, 3, 4 und 6 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur
Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L
70 vom 18. März 2000)
- Unterrichtung
über das Inkrafttreten des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften
und dem Königreich Marokko (ABl L 70 vom 18. März 2000)
- Protokoll
zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts
der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der
Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik
Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik
zur Europäischen Union (ABl L 242 vom 19. September 2005)
- Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur
Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (ABl L
176 vom 5. Juli 2011)
- Protokoll zum
Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen
den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem
Königreich Marokko andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der
Europäischen Union und dem Königreich Marokko über die allgemeinen
Grundsätze für die Teilnahme des Königreichs Marokko an den Programmen der
Union (ABl L 90 vom 28. März 2012)
- Abkommen in Form eines
Briefwechsels zwischen
der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur
gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer
Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung
einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 241
vom 7. September 2012)
- Mitteilung über das
Inkrafttreten eines Abkommens zwischen
der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines
Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (ABl L 300 vom 30. Oktober
2012)
- Mitteilung über das
Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit
Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen,
Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3
und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur
Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl L 255 vom 21. September
2012)
Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABL L 197 vom 25. Juli 2019)
Alle EU-Rechtsakte zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens der EU mit Marokko finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022