EU-Handelsabkommen – Update Jänner 2025
Update zu Chile, Mexiko und Malaysia
Lesedauer: 3 Minuten
Das Interims-Handelsabkommen der EU mit Chile tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Chile über die Modernisierung des bestehenden Abkommens wurden am 9. Dezember 2022 erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis ist das sogenannte Fortgeschrittene Rahmenabkommen (Advanced Framework Agreement), das die Zusammenarbeit der Vertragsparteien in politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Bereichen erheblich vertiefen soll. Ein zentraler Bestandteil des Modernisierungsprozesses ist das Interims-Handelsabkommen, das einen Großteil der Bestimmungen des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens bereits anwendbar macht. Dies Anwendung des Abkommens bleibt jedoch begrenzt, bis das vollständige Fortgeschrittene Rahmenabkommen nach Abschluss der Ratifizierungsprozesse in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten kann.
Das Inkrafttreten des Interims-Handelsabkommen der EU mit Chile am 1. Februar 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Chile, da es neue Impulse für Handel und Zusammenarbeit setzt.
Details
- Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
- Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung des EU-Mexiko Global Agreement
Die EU und Mexiko haben die Verhandlungen über die Modernisierung des „Globalabkommens“ Mitte Jänner 2025 abgeschlossen. Das Global Agreement, das seit 2000 besteht, wird als strategischer Rahmen für politische, wirtschaftliche und kooperative Beziehungen neu gestaltet. Das modernisierte Abkommen schafft neue wirtschaftliche Möglichkeiten, insbesondere im Handel und stärkt die strategische Zusammenarbeit in geopolitischen Fragen, z. B. Klimaschutz, Rohstoffversorgung und Lieferkettensicherheit. Es enthält ambitionierte Regeln zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Förderung des grünen und digitalen Wandels.
Die handelspolitische Säule des Abkommens wird die bereits florierenden Handelsbeziehungen erheblich stärken: Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte im Jahr 2023 ein Volumen von 82 Mrd. EUR, während der gegenseitige Handel mit Dienstleistungen im Jahr 2022 ein Volumen von 22 Mrd. EUR erreichte, was Mexiko zum zweitgrößten Handelspartner der EU in Lateinamerika macht.
Das Abkommen wird auch den Landwirten und Agrarexporteuren in der EU eine Fülle von Möglichkeiten eröffnen, da Mexiko ein Nettoimporteur von EU-Agrarerzeugnissen ist.
- Abschaffung der Zölle von bis zu 100 % auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren und Marmeladen sowie Schokolade und Wein;
- Ausweitung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben (auf insgesamt 568 geschützten Angaben);
- Schnellere und billigere Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsprodukten durch einfachere Verfahren.
Das Abkommen unterliegt noch den Verfahren zur rechtlichen Überprüfung und Ratifizierung durch beide Seiten. ANM: Die offiziellen Dokumente werden in den kommenden Tagen online veröffentlicht.
Details
- Negotiators conclude on modernised Global Agreement with Mexico
- Questions and answers on the EU's Global Agreement with Mexico
- Factsheet EU-Mexico on General benefits
- Factsheet EU-Mexico on Critical raw materials
Neustart der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Malaysia
Anlässlich des Besuchs des malaysischen Premierministers Anwar bin Ibrahim in Europa wurde der Neustart der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Malaysia bekannt gegeben. Dieser Schritt erfolgt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und wachsender Instabilitätsrisiken. Beide Seiten teilen das Bekenntnis zu einer regelbasierten internationalen Ordnung, wirtschaftlicher Offenheit, nachhaltiger Entwicklung und regionaler Stabilität. Die EU bleibt bestrebt, eine freie und offene Indo-Pazifik-Region zu fördern, in der Europa und Malaysia bedeutende gemeinsame Interessen und Verantwortlichkeiten haben.
Malaysia, als drittgrößter Handelspartner der EU in der ASEAN-Region und derzeitiger Vorsitz der ASEAN, spielt eine zentrale Rolle für die regionale Entwicklung. Ein Freihandelsabkommen soll die bereits umfangreichen Handelsbeziehungen, die derzeit ein Volumen von jährlich 45 Milliarden Euro erreichen, weiter vertiefen. Es wird erwartet, dass das Abkommen neue Möglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher schafft, insbesondere im Bereich der Industrieprodukte, und die wirtschaftliche Sicherheit durch diversifizierte und widerstandsfähigere Lieferketten stärkt.
Details
Stand: 20.01.2025