Carnet ATA für Vietnam gültig
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Mit 1. Mai 2022 kann das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen in Vietnam verwendet werden.
Die völkerrechtlichen Grundlagen definieren die Begriffe Ausstellungen, Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen grundsätzlich als Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks. Prinzipiell ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen und Ausstellungen privater Natur, die in Verkaufsstellen oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren durchgeführt werden.
Die Istanbul-Konvention legt darüber hinaus auch fest, dass Waren, die unter diesem Verwendungszweck vorübergehend eingeführt werden, nicht verliehen, vermietet oder sonst gegen Entgelt verwendet werden dürfen. Weiters besteht das Verbot, die Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken zu entfernen.
Das Dokument ist in englischer Sprache auszufüllen. Eine Übersetzung ins vietnamesische kann verlangt werden, wenn das Carnet in einer anderen Sprache ausgestellt ist.
Alle Zollämter sind berechtigt, Carnet ATA innerhalb der regulären Amtsstunden abzufertigen.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
- Ist der Vertreter nicht in Feld B des Carnet ATA angeführt, so ist eine vom Inhaber ausgestellte Vollmacht in englischer Sprache vorzulegen.
- Die Einfuhr nur eines Teils der in der Allgemeinen Liste aufgeführten Waren (Positionen) ist zulässig, sofern
- die Positionsnummern der einzuführenden Waren in der allgemeinen Liste identifizierbar sind und
- die eingeführten Artikel/Waren in einer Sendung wiederausgeführt werden sollen.
- Es ist jedoch untersagt, nur Teile einer Position vorübergehend einzuführen. Es ist immer die komplette Stückzahl dieser Position zu gestellen.
- Das Carnet ATA wird nicht für Postversand akzeptiert.
Ansprechpersonen in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes finden Sie unter: Carnet ATA - WKO.at
Stand: 27.04.2022