Türkei

Wiederausfuhrfrist beachten

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01.06.2023

Aufgrund einiger Beschwerden von Carnetinhabern möchten wir darauf aufmerksam machen, dass der türkische Zoll die Wiederausfuhrfristen mitunter stark verkürzt und bei einem Überschreiten der Frist Zollstrafen direkt beim Carnetinhaber einfordert. Diese können bis zum Doppelten des Warenwertes betragen.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat die Internationale Handelskammer ICC bereits auf das Problem hingewiesen und gebeten den türkischen Zoll auf die in der Istanbul Konvention festgelegten Mindestfristen hinzuweisen und deren Einhaltung einzufordern.

Da leider nicht mit einer raschen Änderung der Vorgangsweise des türkischen Zolls zu rechnen ist, ersuchen wir Sie die Wiederausfuhrfristen genauestens einzuhalten und gegebenenfalls rechtzeitig eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Die Erfahrungswerte haben leider gezeigt, dass es keine einheitliche Vorgangsweise gibt, ob der Fristverlängerung stattgegeben wird oder nicht.