Carnet ATA Logo
© Carnet ATA

Carnet ATA Philippinen

Ab 15. Juli 2024 gültig

Lesedauer: 2 Minuten

24.06.2024

Mit 15. Juli 2024 kann das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr auf die Philippinen verwendet werden. Folgende Verwendungszwecke werden dafür freigegeben:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
  • Berufsausrüstung
  • Warenmuster
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
  • Lebende Tiere

Die völkerrechtlichen Grundlagen definieren die Begriffe Ausstellungen, Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen grundsätzlich als Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks. Prinzipiell ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen und Ausstellungen privater Natur, die in Verkaufsstellen oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren durchgeführt werden.

Die Istanbul-Konvention legt darüber hinaus auch fest, dass Waren, die unter diesem Verwendungszweck vorübergehend eingeführt werden, nicht verliehen, vermietet oder sonst gegen Entgelt verwendet werden dürfen. Weiters besteht das Verbot, die Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken zu entfernen.

Das Dokument ist in englischer Sprache auszufüllen. Eine Übersetzung kann verlangt werden, wenn das Carnet in einer anderen Sprache ausgestellt ist.

Alle Zollämter fertigen Carnets während der amtlichen Öffnungszeiten ab. Handgepäck und begleitete Luftfracht wird rund um die Uhr an internationalen Flughäfen abgefertigt. Unbegleitete See- und Luftfrachtsendungen von 08:00 – 17:00 Uhr.

Internationale Seehäfen, die Carnet ATA abfertigen:

  1. District Port of San Fernando, and the subport of Sual
  2. District Port of Manila
  3. Manila International Container Port
  4. District Port of Batangas, and the subports of Siain and Puerto Princesa
  5. District Port of Legaspi
  6. District Port of Iloilo
  7. District Port of Cebu
  8. District Port of Tacloban
  9. District Port of Surigao
  10. District Port of Cagayan De Oro, and the subports of Iligan and Mindanao International Container Terminal
  11. District Port of Zamboanga
  12. District Port of Davao
  13. District Port of Subic
  14. District Port of Clark
  15. District Port of Aparri
  16. District Port of Limay, and the subport of Mariveles

Internationale Flughäfen, die Carnet ATA im Luftfrachtverkehr abfertigen:

  1. Ninoy Aquino International Airport (Manila)
  2. Puerto Princesa International Airport (Palawan)
  3. Bicol International Airport (Albay)
  4. Kalibo International Airport (Aklan)
  5. Godofredo P. Ramos Airport (Aklan)
  6. Mactan International Airport (Cebu)
  7. Bohol-Panglao International Airport
  8. Zamboanga International Airport
  9. Francisco Bangoy International Airport (Davao)
  10. Subic International Airport
  11. Clark International Airport
  12. Laoag International Airport

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

  • Einfuhr und Wiederausfuhr in Teilsendungen sind nicht zulässig. Allerdings ist die Einfuhr nur eines Teils der in der Allgemeinen Liste (Warenliste) aufgeführten Waren zulässig, wenn der Rest der Waren im Ausfuhrland verbleibt, unter der Bedingung, dass die eingeführten Waren in einer einzigen Sendung wiederausgeführt werden.
  • Wird das Carnet ATA von einer bevollmächtigten Person abgewickelt, so ist das Feld B am Carnet mit den entsprechenden Angaben des Vertreters auszufüllen. Sind die Angaben nicht im Feld B gemacht, so muss der Vertreter eine Vollmacht des Carnetinhabers bei jeder Abfertigung des Carnet ATA bei den entsprechenden Zollstellen vorweisen.