Brexit und Carnet ATA
Ein kurzer Ausblick auf die mögliche Entwicklung
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Inhaltsverzeichnis
Wir können von einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Jänner 2020 um 24:00 Uhr ausgehen. Das Vereinigte Königreich wird aufgrund von Übergangsbestimmungen mindestens bis zum 31.12.2020 wie ein EU-Mitglied behandelt. D.h. im Warenverkehr gibt es bis Ende 2020 keine Änderungen. Wenn nicht eine Verlängerung der Übergangsfrist auf maximal weitere 2 Jahre beschlossen wird, ist das UK mit Ende 2020 Drittland.
Mangels Rechtgrundlage können erst ab dem formellen Status als Drittland Carnet ATA für vorübergehende Ausfuhren in das UK ausgestellt werden. Für Waren, die während der Übergangsfrist in das UK verbracht wurden und nach Ende der Übergangsfrist nach Österreich zurückgebracht werden sollen, besteht die Möglichkeit diese als Rückwaren abfertigen zu lassen. Hierzu ist lediglich der Nachweis erforderlich, dass sie vor Ablauf der Übergangsfrist aus der Rest-EU in des UK transportiert wurde. Dies kann beispielsweise durch einen Frachtbrief erfolgen. Nähere Erläuterungen zu der genauen Vorgangsweise wird das Bundesministerium für Finanzen noch veröffentlichen.
Stand: 08.01.2020