Anträge - Militärgüter
Form und Inhalt
Lesedauer: 1 Minute
Anträge und Meldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen (Export Online Web Portal des BMAW).
Voraussetzung: Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten (BMDW-Formular) gem. § 50 AußWG.
Wenn nur wenige Anträge im Jahr anfallen oder wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig sind, ist ein schriftlicher Antrag in Papierform (Formular) weiterhin möglich.
Unterlagen
- Endverbleibserklärung (Formular BMAW)
- technische Beschreibung der Güter, Datenblätter
Stand: 08.01.2020