Preis- und Kostenindizes: Wertsicherung und Euroumstellung
Infos zur Wertsicherungsberechnung
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Grundsätzlich führt die Euro-Umstellung zu keinen Veränderungen in Hinblick auf die eigentliche Wertsicherungsberechnung.
Nur bei der Umrechnung der wertgesicherten Beträge ist auf die "kleine Euro-Verordnung" (EU 1103/97) Bedacht zu nehmen. Demnach kann die Indexanpassung entweder vor oder nach der Umrechnung erfolgen. In beiden Fällen sind die Schillingbeträge durch den vollständigen Umrechnungsfaktor (13,7603 ATS/EURO) zu dividieren. Anschließend ist das Ergebnis kaufmännisch auf die zweite Stelle nach dem Komma zu runden. Die Rundung ist fogendermaßen vorzunehmen: Lautet die dritte Nachkommastelle auf eine 4 oder darunter, so ist auf die zweite Nachkommastelle abzurunden; lautet die dritte Nachkommastelle auf eine 5 oder darüber, so ist die zweite Nachkommastelle aufzurunden.
Quelle: Statistik Austria
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