Aktuelles Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Brancheninformation speziell für Wien
Lesedauer: 11 Minuten
Achtung: Betrug bei E-Tankstellen-Säule
Die Landespolizeidirektion Wien informiert, dass es derzeit eine neu auftretende Deliktsform des Betruges gibt, wobei es bei den Ladestation von Wien Energie zu einem Überkleben der dort angebrachten QR-Codes kommt.
Durch die Täter wird hierbei ein eigener QR-Code-Aufkleber über den QR-Code der E-Tankstellen-Säule geklebt. Dieser führt nicht wie gewohnt auf eine Seite des Anbieters Wien Energie, stattdessen auf eine täuschend echte Seite, in welcher man seine Kreditkartendaten eingibt. Der Tatbestand besteht im Ausspähen der Daten des Zahlungsmittels. Bei acht Ladestationen in Wien konnten bereits derartige Aufkleber festgestellt und entfernt werden.
Bitte um besondere Vorsicht!
QR-Code
Seit 1. Juli 2024 müssen in jedem Wiener Taxi die „7 Fahrgastrechte“ sowohl in gedruckter Form als auch als QR-Code für jeden Fahrgast leicht ersichtlich zur Verfügung stehen (§ 11 a Wiener Landesbetriebsordnung LBO).
Die Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW stellt Ihnen für jedes Fahrzeug einmalig kostenlos zur Verfügung:
- 3x „Taxi-Informationsblatt“
- 12x QR-Code
Bitte bringen Sie jeweils einen QR-Code bei jedem Sitzplatz – am besten an den Seiten-Fenstern – an und stecken Sie die „Taxi-Informationsblätter“ in die Taschen auf der Rückseite der Vordersitze, bzw. in die Seiten-Türen, damit jeder Fahrgast diese lesen kann.
Die „Taxi-Informationsblätter“ und QR-Codes sind für jedes Fahrzeug/Kennzeichen individuell! Bitte achten Sie darauf, die richtigen QR-Codes in den richtigen Fahrzeugen anzubringen!
Sie müssen Ihren Fahrgästen die „7 Fahrgastrechte“ sowohl ausgedruckt als auch als QR-Code verfügbar machen! Tun Sie das nicht, ist das ein Verstoß gegen die Landesbetriebsordnung! Bei mehrfachen Verstößen werden Ihre Lenker den Taxilenkerausweis, und Ihr Unternehmen die Gewerbeberechtigung verlieren.
Datenschutzrichtlinien für kleine Unternehmen
Der Europäische Datenschutzausschuss hat einen Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen erstellt.
Darin wird leicht verständlich (auch anhand von Videos, praktischen Beispielen und Infografiken) erklärt, welche rechtlichen Verpflichtungen zu beachten sind und wie diese erfüllt werden können: The EDPB data protection guide for small business | European Data Protection Board (europa.eu)
Der Leitfaden ist auch in deutscher Sprache verfügbar: Der EDSA-Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen | European Data Protection Board (europa.eu)
E-Taxi Austria Projekt
Das E-Taxi-Projekt hat noch Plätze frei. Mehr Infos unter etaxi-austria.at.
Nähere Informationen zu den Fahrzeugen im Projekt finden Sie hier:
Tarife Sozialversicherungsträger 2024
Die aktuellen Tarife für Fahrten der Sozialversicherungsträger
TaxiAT-App – Eine APP für ganz Österreich
Profitieren Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer von der TaxiAT-App, um Fahrgäste zu gewinnen. Die App kann kostenlos über Google Play Store bzw. Apple iTunes heruntergeladen werden.
Weitere Infos zur TaxiAT-App
E-Taxi Förderung
Die Fördermaßnahme des Bundes zum Umstieg auf emissionsfreie Mobilitätstechnologien werden 2024 fortgesetzt.
Unter dem Leitfaden E-Mobilität finden Sie die Information zur Ankaufförderung von E-Taxis.
Wiener TaxiTarif – Strafverfügungen zur Nicht-Einhaltung des Preisbandes
Werte Mitglieder der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe mit PKW, liebe Wiener Taxi-Unternehmerinnen und -Unternehmer! Die Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW benötigt Ihre Hilfe in Bezug auf die Nicht-Einhaltung des Preisbandes (Über- oder Unterschreitung des Wiener TaxiTarifes) im Rahmen einer Fixpreisfahrt bis spätestens 31. März 2024.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Wiener Taxiunternehmen – das sind in den meisten Fällen Sie – sind für die Einhaltung des Wiener TaxiTarifes persönlich verantwortlich. Dies auch dann, wenn eine Funkzentrale, ein Vermittler, App-Dienstleister oder eine Plattform die Fixpreisvereinbarung mit dem Fahrgast vereinbart. Die Fachgruppe erachtet diesen Umstand als höchst fragwürdig. Um etwaige rechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten, benötigt die Fachgruppe Ihre Hilfe!
Bitte übermitteln Sie der Fachgruppe Strafbescheide wegen Nicht-Einhaltung des Preisbandes (Über- oder Unterschreitung des Wiener TaxiTarifes) im Rahmen einer Fixpreisfahrt!
Bitte übermitteln Sie so schnell wie möglich, aber bis spätestens 31. März 2024 eine Datei (PDF oder Foto) an:Die Fachgruppe bedankt sich bereits im Vorhinein für Ihre Hilfe!
Download: Information als PDF
Wiener Landesbetriebsordnung 2024
Die Broschüre der Wiener Landesbetriebsordnung 2024 kann in der benötigen Anzahl (1 Exemplar pro angemeldetem Fahrzeug) gratis im Haus der Wiener Wirtschaft, 1020 Wien, Straße der Wr. Wirtschaft 1, Ebene 1, in der Woche vom MO, 29.1.2024 bis DO, 1.2.2024 (09:00 – 16:00 Uhr) sowie FR, 2.2.2024 (09:00-13:00 Uhr) vom Unternehmer selbst bzw. der Vertretung abgeholt werden.
Sie finden die Broschüre auch als Download auf der Homepage der Fachgruppe bzw. direkt unter Neue Wiener Landesbetriebsordnung ab 1. Jänner 2024
E-Mobilitätskongress 2024
Die Internationale eMobility Convention 2024 Tirol findet vom 10. bis 12. April 2024 im Olympia World Innsbruck statt.
Das Thema der Elektromobilität wird in all seinen Facetten beleuchten. Es geht sowohl um das Thema der Ladestationen als auch um die Betrachtung der Vor- und Nachteile dieser Technologie bzw. die Schwierigkeiten, die bei der Umstellung auf E-Mobilität auftreten können.
Programm eMobility Convention 2024
Umfrage Taxigewerbe - Einladung zur Teilnahme am Forschungsprojekt „Driver Servey“
Finden Sie hier weitere Infos zur Teilnahme an der Driver Servey.
Fachgruppenbestätigung Neuregelung – Annahme von Einbaubestätigungen
Da der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe mit PKW (FG Taxi) in den vergangenen Monaten vermehrt gefälschte Einbaubestätigungen zur Erlangung von „Fachgruppenbestätigungen“ übermittelt wurden, muss die FG Taxi diesen illegalen Handlungen einen Riegel vorschieben.
Seit 2. Oktober 2023 akzeptiert die FG Taxi nur mehr Einbaubestätigungen die direkt von den Einbau-Firmen an die FG Taxi per E-Mail übermittelt werden. Eine Übermittlung von Taxameter-Einbaubestätigungen durch Taxi-Unternehmen werden nicht mehr akzeptiert.
Da die neue Vorgangweise mehr Zeit in Anspruch nimmt, kann die Bearbeitung bis zu 48 Stunden dauern. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig die Fachgruppenbestätigung in der Fachgruppe Taxi unter taxi@wkw.at mit dem Gewerbeschein/GISA und Typenschein (Datenblatt) als Beilage anzusuchen.
„Rauchen verboten!“- Aufkleber
Es folgen massive Strafen seitens der Behörde, bei Verstößen gegen das Tabakgesetz, wenn der „Rauchen Verboten!“-Aufkleber nicht am Taxifahrzeug sichtbar angebracht wird. Diesen Aufkleber erhalten Sie kostenfrei im Haus der Wiener Wirtschaft 1.
Mobility as a Service
Ziel von MaaS ist es, Mobilität für Personen überall mit einem Klick (z.B. über Handy-App) zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie sich auf der Homepage und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten, wie Sie mitmachen können unter maas-ready.at/
Information für die WKO Österreich Mitgliedsbetriebe der Branche "Personenbeförderung in PKW"
Wir, die BBU GmbH, sind eine ausgegliederte Gesellschaft des Bundesministeriums für Inneres und unterliegen als solche dem Bundesvergabegesetz.
Für eine Ausschreibung, welche Personentransporte in PKW umfasst, also u.a. Taxifahrten im Rahmen von Überstellungen von AsylwerberInnen von unseren Bundesquartieren in Länderquartiere, ersuche ich Sie und Ihre WKO-KollegInnen in den Bundesländern, diese Infos innerhalb der Berufsgruppe den jeweiligen Mitgliedsbetrieben zukommen zu lassen. Die Ausschreibung umfasst 15 Lose quer durch ganz Österreich, wird über die Bundesbeschaffung abgewickelt und sowohl auf deren Homepage, als auch auf www.evergabe.at veröffentlicht, samt den damit verbundenen notwendigen Unterlagen. Die Veröffentlichung erfolgte am 5.2.2022.
Warnung Cybersicherheitslücke Log4shell – enorme Gefährdung für Unternehmen
Die Sicherheitslücke in der weit verbreiteten Programmbibliothek (Log4j) der Programmiersprache Java stellt aktuell eine extrem große Gefährdung österreichischer Unternehmen und Organisationen dar, die Unternehmen haben dringenden Handlungsbedarf.
MW-Kennzeichen sind bis 31.8.2021 auf TX-Kennzeichen umzumelden
Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 2021 als Mietwagen unter der Verwendungsbestimmung 29 zugelassen sind und ab 1. Jänner 2021 unter die Verwendungsbestimmung 25 fallen, dürfen die bestehende Verwendungsbestimmung noch bis 31. August 2021 führen.
Ummeldung von MW auf TX
Bei bisher als MW genutzten KFZ galten die auch für Privat-KFZ anzuwendenden Bestimmungen im Hinblick auf die wiederkehrende Überprüfung gem. § 57a KFG („Pickerl“). Diese haben vorgesehen, dass die wiederkehrende Überprüfung in folgenden Intervallen vorzunehmen war: drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung. (3-2-1-Regelung).
Diese Regelung darf leider für Taxis nicht in Anspruch genommen werden; Taxis müssen nach den Bestimmungen des § 57a KFG zwingend jährlich überprüft werden und zwar auch dann, wenn es sich um relativ neue KFZ handelt.
Aus diesem Grund verlangen die Zulassungsstellen zurecht einen aktuellen Prüfbefund im Falle der Ummeldung von MW auf TX, wenn das Fahrzeug z.B. zwei Jahre alt ist und die § 57a-Überprüfung daher länger als ein Jahr zurückliegt.
Beförderungstarife ab 1.1.2021
für Patienten- und Krankentransporte in Wien
§ 6 Gelegenheitsverkehrsgesetz – Entziehung der Gewerbeberechtigung
Mit 1.1.2021 traten infolge der Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelverkG) folgende Änderungen hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Gewerbeberechtigung für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) in Kraft:
- Es ist nunmehr ausdrücklich normiert, dass neben EWR-Angehörigen auch Drittstaatsangehörige mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung als natürliche Person (Einzelunternehmer) die Gewerbeberechtigung erteilt bekommen können und dafür keine Ausnahmegenehmigung mehr benötigen.
- Bei juristischen Personen (z.B. AG, GmbH) und Personengesellschaften (z.B. OG, KG) ist es seit 1.1.2021 unbedingt erforderlich, dass alle zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter, EWR-Angehörige sein müssen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten. Die bisher angewendete Ausnahmeregelung für langfristig aufenthaltsberechtigte drittstaatsangehörige Gesellschafter kann nicht mehr angewendet werden, da mit keinem anderen Staat die dafür notwendige formelle Gegenseitigkeit besteht.
Diese Änderungen haben nur Auswirkungen auf Gewerbeberechtigungen, die ab 1.1.2021 erteilt werden. Bestehende Gewerbeberechtigungen, die vor dem 1.1.2021 erteilt wurden und bei deren Erteilung der Antragsteller von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen konnte, bleiben aufrecht.
Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte
Mit 1. Juli 2021 sollen die Kündigungsfristen von ArbeiterInnen jenen der Angestellten gleichgestellt werden – ein Schritt, der für die Betriebe Mehrkosten bringt.
Die Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten bei den Kündigungsfristen wurde 2017 ohne Einbindung der Sozialpartner und gegen die Vorbehalte der Wirtschaft beschlossen. Das vorgesehene Inkrafttreten per 1. Jänner 2021 wurde coronabedingt auf den 1. Juli 2021 verschoben. Aktuell macht sich die Wirtschaftskammer für eine weitere Verschiebung stark, um die Betriebe in der jetzigen Situation nicht zusätzlich zu belasten. Denn der Schritt bringt für ArbeitgeberInnen einiges an Mehrkosten mit sich.
Übersicht über die jetzigen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen
Das gilt bis 30. Juni 2021
ArbeiterInnen
Aktuell sind die Kündigungsfristen und Kündigungstermine (Begriffserklärung siehe unten) für ArbeiterInnen in den Kollektivverträgen (KVs) der jeweiligen Branche oder im Dienstvertrag geregelt. Fehlen dort diese Bestimmungen, gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist.
Angestellte
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angestelltengesetz (AngG), sofern sie nicht in einem Branchen-Kollektivvertrag anders geregelt sind. Je nachdem, von wem die Kündigung ausgeht, gelten andere Fristen:
- Bei Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit des/der Angestellten und beträgt:
im 1. und 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
ab dem 3. Dienstjahr | 2 Monate |
ab dem 6. Dienstjahr | 3 Monate |
ab dem 16. Dienstjahr | 4 Monate |
ab dem 26. Dienstjahr | 5 Monate |
- Der/die Angestellte kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten jedes Kalendermonats kündigen. Diese Frist kann per Vereinbarung auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden, allerdings muss dann die Kündigungsfrist bei ArbeitgeberInnen-Kündigung mindestens genauso lang sein.
Als mögliche Kündigungstermine sind im AngG die Quartals-Endtage festgelegt (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag können davon abweichende Termine vorsehen, z.B. den 15. und/oder den Letzten eines Kalendermonats.
Das gilt ab (voraussichtlich) 1. Juli
Mit dem Inkrafttreten der Angleichung gelten für ArbeiterInnen dieselben Kündigungsfristen und -termine wie für Angestellte. Das bedeutet für den/die ArbeitgeberIn, dass bei Kündigungen von ArbeiterInnen, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden, teils bedeutend längere Kündigungsfristen einzuhalten sind, was sich in höheren Kosten niederschlägt (z.B. Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten aliquoten Urlaub bis zum Kündigungstermin).
Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können im KV kürzere Fristen vorsehen. Einige haben das bereits umgesetzt, z.b. das Güterbeförderungsgewerbe. In anderen Saisonbranchen - etwa im Tourismus und im Bau- und Baunebengewerbe - fehlen bisher solche KV-Regelungen. Betriebe sollten deshalb im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbaren, dass Kündigungen zum 15. jeden Monats und/oder zum Monatsende möglich sind.
Ermittlung wegen eines versuchten Polizeitricks
Maßnahmen gegen die Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes - Schreiben an die Nationalratsabgeordneten
Beigefügt finden Sie ein Muster-Schreiben, das von möglichst vielen Taxiunternehmen an alle Wiener Nationalratsabgeordnete im Laufe des heutigen Tages und des Wochenendes ausgesendet werden soll. Es soll zeigen, dass es viele Taxiunternehmen in Österreich gibt, die die Novellierung ablehnen.
Achtsamer und respektvoller Umgang mit Rad- und E-Scooterfahrern
Bitte beachten Sie den empfohlenen Mindestabstand (1,5 m) zwischen Fahrrädern bzw. E-Scootern (sind mit Fahrrädern gesetzlich gleichgestellt) und Kraftfahrzeugen beim Überholvorgang. So können Sie zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu einem besseren Image unserer Branchen beitragen. Insbesondere auf stark befahrenen Straßenzügen kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Daher sind alle Verkehrsteilnehmer gefragt sich entsprechend zu verhalten, damit solche Situationen oder gar Unfälle vermieden werden können.
Investitionsprämie für Ökologisierung von PKWs
Anschaffung und Umrüstung von PKWs für Personenbeförderung mit alternativen Antrieben vom AWS werden gefördert.
- Gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von PKWs (M1)-Fahrzeugen mit alternativen, fossil-freien Antrieben.
- Gefördert wird die Anschaffung von Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)-Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1), sofern deren vollelektrische Reichweite mehr als 40 km beträgt und deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) EURO 70.000,00 nicht überschreitet.
- Investitionen in Mobilitätsmanagement, umweltfreundliche Personenmobilität, bedarfsorientierte Verkehrssysteme.
- Gefördert werden auf betrieblicher und touristischer Ebene die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme sowie Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe.
Warnung – Falsche Polizisten Trick
Das Bundeskriminalamt bittet um Unterstützung, da ältere Menschen immer wieder Opfer des sogenannten „Falschen-Polizisten-Tricks“ werden. Es wurde ein Folder erstellt, um Taxilenkerinnen und Taxilenker über diese Vorgehensweise der Täter zu informieren und Tipps für den Umgang mit dieser Situation zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zur Personenbeförderung mit PKW
Anforderung von Fachgruppenbestätigungen
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Vorausinformation KV-Abschluss für Angestellte
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