Newsletter-Beiträge Reisebüro Wien
Beiträge chronologisch 2022
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Unternehmen, die im Rahmen des Ausfallsbonus einen Vorschuss auf einen Fixkostenzuschuss 800.000 oder nur die erste Tranche des Fixkostenzuschusses beantragt haben, waren verpflichtet, bis 31. März 2022 einen Antrag für die zweite Tranche zu stellen (bzw. den Antrag zurückzuziehen und die erhaltene Auszahlungen zurückzuzahlen).
Diese Frist wurde nun bis 30. Juni verlängert.
Das gilt auch für Betriebe, die einen Verlustersatz beantragt haben.
Unternehmen, die im Rahmen der zweiten Tranche bis zum 31. März 2022 einen Antrag (beziehungsweise ein Auszahlungsersuchen) für den Fixkostenzuschuss oder den Verlustersatz gestellt haben, können diesen Antrag (beziehungsweise dieses Auszahlungsersuchen) durch Einbringung eines weiteren solchen Antrags (beziehungsweise solchen Auszahlungsersuchens) bis zum 30. Juni 2022 abändern.
Verordnung Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz