Wiener Umgebungslärmschutzgesetz

Maßnahmen für bestimmte Anlagen sowie für Landes- und Gemeindestraßen

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2024

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung ist die Umsetzung der EU-Umgebungslärmschutz-Richtlinie nur durch ein Bundesgesetz nicht ausreichend. Für Landes- und Gemeindestraßen und für IPPC-Anlagen, die nach den Bestimmungen des Wr. IPPC-Anlagengesetzes 2013 genehmigt wurden, sieht das Wr. Umgebungslärmschutzgesetz die entsprechenden Bestimmungen über die Erstellung von Lärmkarten und darauf basierenden Aktionsplänen vor. 

Ergänzende Regelungen zur Beschreibung der Lärmindizes, der Bewertungsmethoden für Lärmindizes und der Mindestanforderungen für die Ausarbeitung von Strategischen Lärmkarten, Konfliktplänen und Aktionsplänen sowie über die Festlegung der ruhigen Gebiete enthält die Wr. Umgebungslärmschutzverordnung.

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