Sparte Handel

Wirtschaftsunterstützung

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Die staatlichen Wirtschaftsunterstützungen für von der Pandemie betroffene Unternehmen werden (eingeschränkt) weitergeführt.  Die Hilfen, die Ende Juni ausgelaufen wären, gelten nun für weitere drei bis sechs Monate. Zugleich werden sie laut BMF "den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst". Die Presseaussendung der BSH finden Sie hier.

Im Wesentlichen bedeutet das eine Verlängerung des Ausfallsbonus sowie des Härtefallfonds um 3 Monate bis September, eine Verlängerung des Verlustersatzes um 6 Monate bis Dezember sowie eine Ausweitung von Garantien und steuerrechtlichen Maßnahmen bis Jahresende (z.B. Stundungen bis 31.12.2021 möglich). Der Fixkostenzuschuss II 800.000 Euro (oder FKZ II "Ligth") wird nicht mehr fortgeführt.

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte: 

Ausfallsbonus

  • Eintrittsschwelle: 50 % Umsatzausfall
  • Maximaler Zuschuss: 80.000 Euro Deckel (zusätzlich: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen zusammen den Umsatz des Vergleichszeitraums nicht übersteigen)
  • Ersatzraten: 10/20/30/40 % (nach Rohertrag-Systematik)
  • Zeitraum: 3 Monate (Juli-September) 

Verlustersatz

  • Eintrittsschwelle: Umsatzausfall 50 %
  • Zeitraum: 6 Monate (Juli-Dezember) 

Härtefallfonds

  • Start einer neuen Phase 3
  • Dauer 3 Monate (Juli – September 2021)
  • Wegfall der Voraussetzung "behördliches Betretungsverbot"
  • Neue reduzierte Mindestförderhöhe 600 Euro 

Das Ministerium arbeitet noch an der rechtlichen Überarbeitung der Richtlinien. Weitere Informationen findet man auf der Seite der WKO: Adaptierung und Verlängerung von Corona-Unterstützungen angekündigt - news.wko.at

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