Sparte Handel
Sozialversicherungsbonus für Selbständige
Abgabenänderungsgesetz bringt Steuerbefreiungen
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11.03.2023
Analog für den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer hat der Nationalrat am 7.7.2022 eine außerordentliche Gutschrift zur Entlastung der selbständig Erwerbstätigen, ausgestaltet als Sozialversicherungsbonus, beschlossen.
- Die Gutschrift gebührt all jenen Selbständigen, die zum Stichtag des 31.8.2022 in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind und deren monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung min. 566 Euro und max. 2.900 Euro beträgt.
- Die Höhe der Gutschrift ist gestaffelt und hängt von der Beitragsgrundlage ab. Bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro beträgt die Gutschrift 160 Euro und kann abhängig von der Beitragsgrundlage bis zu 500 Euro betragen.
- Liegt zum Stichtag noch keine endgültige Beitragsgrundlage vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen.
- Der Gutschriftsbetrag gebührt im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2022.
- Die außerordentliche Gutschrift ist für Jahreseinkommen unter 24.500 Euro von der Einkommensteuer befreit.
- Gebührt zeitgleich ein Teuerungsabsetzbetrag, weil geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, vermindert eine allfällige außerordentliche Gutschrift diesen.