PSD2 Zahlungsdiensterichtlinie
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Die Europäische Kommission hat eine umfassende Überprüfung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) angekündigt. Ziel ist eine Überprüfung, ob die Bestimmungen der PSD2 angesichts der technologischen Entwicklungen im Finanzsektor und auch der Betrugsrisiken noch zeitgemäß sind.
Zur Diskussion stehen unter anderem der Anwendungsbereich, die Ausnahmen, die Begriffsbestimmungen, die Bestimmungen zur sicheren Kundenauthentifizierung, und der Zugang zu den Zahlungskontodaten. Dafür hat die Kommission drei Konsultationen geöffnet. Diese dienen dazu Erfahrungen von Nutzern, nationalen Behörden und weiteren Stakeholdern zu PSD2 und Open Finance zu sammeln:
- Konsultation zu Zahlungsdienste – Überprüfung der EU-Vorschriften (Frist 2. August)
- Konsultation zur Überprüfung der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) (Frist 5. Juli)
- Konsultation zu Open Finance und zum Datenaustausch im Finanzsektor (Frist 5. Juli)
Das allgemeine Ziel der Überprüfung der PSD 2 besteht darin, sicherzustellen, dass die Vorschriften für Zahlungsdienste ihren Zweck erfüllen und zukunftsfähig sind. Es sollte die Bereitstellung von sicheren, bequemen und kosteneffizienten Zahlungslösungen, insbesondere im Online-Bereich unterstützt werden.
Angesichts der Entwicklungen der bargeldlosen Zahlungen ist wichtig, auf die steigenden Kosten für Handelsunternehmen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu verweisen. Obwohl das Interbankenentgelt – als wesentlicher Bestandteil der Kartengebühren – seit 2015 durch eine entsprechende EU-Verordnung begrenzt ist, zeigt ein von der Bundessparte Handel (BSH) und unserem europäischen Handelsverband EuroCommerce in Auftrag gegebener Bericht deutlich, dass die Kosten für die Handelsunternehmen drastisch steigen. In Österreich sind die Gebühren seit 2015 im Durchschnitt bei Mastercard um 92 % und bei Visa um 35 % gestiegen.
Um bei dieser Entwicklung gegenzusteuern und zur Unterstützung des Handels, der durch die steigenden Gebühren unmittelbar belastet wird, erneuert die BSH ihre Forderung nach einer Regulierung der Gesamtgebühren, welche von Zahlungsdienstleistern und Kartennetzwerken in Rechnung gestellt werden dürfen. Überhöhte Gebühren wirken sich direkt auf die Gewinnspannen im Handel und damit auf die Rentabilität der Einzelhändler aus, die regelmäßig Kartenzahlungen akzeptieren.
Zur Unterstützung des Handels, der durch diese Entwicklungen unmittelbar belastet wird, hat die BSH daher einen umfassenden Forderungskatalog formuliert:
- Regulierung der Gesamtgebühren, die den Zahlungskarten-Acquirern in Rechnung gestellt werden und die wiederum an die Händler weitergereicht werden;
- Streichung aller wesentlichen Ausnahmen in der Interchange-Fee-Verordnung, sodass kommerzielle Karten (B2B-Karten), Drei-Parteien-Kartensysteme (z.B. PayPal, Amex), Bargeldabhebungen an Geldautomaten, interregionale Karten und virtuelle Kartentransaktionen erfasst werden;
- Gleichbehandlung der 4-Parteien-Systeme mit 3-Parteien-Systemen;
- Obligatorische Mindest-Interbankenentgelte für Bargeldabhebungen und -einzahlungen an Geldautomaten, um die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und Bargeldalternativen zu erhalten;
- Strenge und abschreckende Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung und
- Etablierung einer europäischen Alternative zu den dominierenden Kartennetzwerken.
Die BSH wird dieses Anliegen auch weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit an die relevanten Entscheidungsträger herantragen.