Sicherheit von Spielzeug
Bestimmungen zur Produktsicherheit von Spielwaren
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In Österreich und der EU muss Spielzeug bestimmte Standards und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor es in den Handel darf. Die EU-Richtlinien zur Sicherheit von Spielzeug regelt die Produktanforderungen für Spielwaren, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
Rechtsgrundlagen zur Spielzeug-Sicherheit
- Richtlinie 2009-48-EG über die Sicherheit von Spielzeug (pdf)
- Gesamte Rechtsvorschrift für Spielzeugverordnung
- Leitlinien zur Anwendung der Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeug
- FAQ’s zur Richtlinie des europäischen Parlaments über die Sicherheit von Spielzeug (pdf)
- Neue EU-Drohnen-Verordnung
Flugsicherheit: Geltungsbeginn des Drohnen-Gesetzes erst ab 31.12.2021
Sicherheitsfaktoren bei Spielwaren
- Lithiumbatterien – sichere Handhabung im Handel
Merkblatt zur richtigen Handhabung, zum Transport und zur Lagerung - Broschüre "Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien"
Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt - Transport von Gefahrgut
Informationen und Dokumente
Infos zur CE-Kennzeichnung von Spielwaren
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung gilt für Spielwaren, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht und gehandelt werden. Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht treffen Hersteller, Importeure und Spielwarenhändler unterschiedliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen, die man kennen sollte.
Weiterführende Informationen:
Stand: 07.12.2023