Sparte Handel

Modernisierung der Zahlungsdienstleistungen und Öffnung von Finanzdienstleistungsdaten (PSD III, Open Banking)

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Die Europäische Kommission hat heute auch zwei Maßnahmenpakete vorgeschlagen, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor im digitalen Zeitalter zu modernisieren. Die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und die Einführung einer Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten sollen den Verbraucherschutz stärken, den Wettbewerb fördern und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen verbessern.

  • Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie:
    Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, der die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) aktualisiert und zur PSD3 modernisiert. Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, Zahlungsbetrug zu bekämpfen (z.B. betrugsbezogener Informationsaustausch zwischen Zahlungsdienstleister, Verschärfung der Kundenauthentifizierung), Verbraucherrechte zu stärken, den Wettbewerb zwischen Banken und Nichtbanken zu fördern, das offene Bankwesen zu verbessern (Open Banking), die Verfügbarkeit von Bargeld zu erhöhen (indem Einzelhändlern die Möglichkeit gegeben wird, Bargelddienstleistungen für Kunden zu erbringen, ohne dass ein Kauf erforderlich ist) und die Harmonisierung und Durchsetzung von Zahlungsregeln zu verstärken.

    Durch diese Vorschläge soll sichergestellt werden, dass Verbraucher weiterhin sichere elektronische Zahlungen und Transaktionen in der EU durchführen können. Das Paket strebt auch an, eine größere Auswahl an Zahlungsdienstleistern auf dem Markt zu schaffen, während die Rechte der Verbraucher geschützt werden.

  • Zugang zu Finanzdaten:
    Der vorgeschlagene Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten legt klare Rechte und Pflichten für den Austausch von Kundendaten im Finanzsektor fest. Kunden können ihre Daten weitergeben, um von verbesserten Finanzprodukten und -dienstleistungen zu profitieren. Inhaber von Kundendaten, wie Finanzinstitute sind verpflichtet, diese Daten anderen Datennutzern zur Verfügung zu stellen und die Zustimmung der Kunden einzuholen. In der Praxis wird dieser Vorschlag zu innovativeren Finanzprodukten und -dienstleistungen führen und den Wettbewerb im Finanzsektor fördern. Insgesamt erhalten sogenannte FinTechs noch mehr Spielraum, um mit Banken zu konkurrieren.

Die Pressemitteilung, Pressekonferenz, das Informationsblatt, häufig gestellte Fragen (FAQ) und der Gesetzesvorschlag zum Thema sind unter folgendem Link verfügbar: Financial data access and payments package (europa.eu)

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