Textilhandel
Kennzeichnung von Pelzbekleidung
Informationen für den Textil- und Bekleidungshandel
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Unter Pelzbekleidung versteht man Bekleidung, die unter Verwendung von Pelzfellen hergestellt wurde.
Die Kennzeichnungselemente sind:
1. für die Beschaffenheit von Pelzbekleidung:
- die Bezeichnung der Pelzfelle nach dem entsprechenden Pelztier sowie eine handelsübliche Bezeichnung der Pelzfelle;
- die Art der Verarbeitung der Pelzfelle (zB Federn, Auslassen);
- bei Pelzbekleidung, die nicht aus ganzen Pelzfellen gearbeitet ist, der Hinweis auf diesen Umstand (zB Persianerstückelmantel, Persianerklauenmantel, Bisamwammenmantel);
- bei nicht unter § 2 Z 2 fallenden Nachahmungen von Pelzfellen die Bezeichnung der verwendeten und der nachgeahmten Pelzfelle (zB Material Murmel, Aussehen Nerz; Material Lamm, Aussehen Ozelot; Nerzimitation aus Murmel; Lamm ozelotgefärbt);
2. für die Pflege:
- der Hinweis, ob und gegebenenfalls welches für alle verarbeiteten Materialien geeignete fachmännische Reinigungsverfahren angewendet werden soll;
- beim Tauchverfahren ist die Tauchflüssigkeit (Reinigungsflotte) anzugeben.
» Verordnung: Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Pelzbekleidung
Stand: 14.06.2019