[Kunsthandel]
Kaufbeleg und Rechnung bei der Differenzbesteuerung im Kunst- und Antiquitätenhandel
Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände oder Antiquitäten: Was ist zu beachten?
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Bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten wird oftmals die Differenzbesteuerung angewendet.
Bei der Differenzbestimmung darf in einer Rechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden bzw. darf kein Umsatzsteuersatz angegeben werden (und zwar auch dann nicht, wenn der Gegenstand an einen Unternehmer geliefert wird, der eine gesondert ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen konnte).
Es ist folgender Hinweis auf der Rechnung anzuführen: "Kunstgegenstände / Sonderregelung; differenzbesteuert gem. § 24 UStG 1994".
Mehr Infos zum Thema finden Sie in der Broschüre: Umsatzsteuer – Prinzip der Differenzbesteuerung.
Stand: 13.08.2019