Gewährleistung: Neue Bestimmungen ab 1.1.2022
Wir unterstützen Österreichs Händler, sich im Paragrafen-Dschungel zurechtzufinden!
Lesedauer: 1 Minute
Ab 2022 gelten in Österreich neue Regeln im Gewährleistungsrecht. Wir haben für Sie die wesentlichen Änderungen in mehreren Kurzfilmen aufbereitet.
Einführungs-Video:
Die neuen Bestimmungen im Überblick
Christoph Hahn im Gespräch mit Roman Seeliger
Sie wollen nähere Informationen?
Roman Seeliger im Gespräch mit RA Stefan Adametz, der Fragen zu den folgenden Themenblöcken beantwortet:
Video 1:
Was ist überhaupt Gewährleistung?
Video 2:
Reklamationen – was tun?
Video 3:
Neue Fristen
Video 4:
Rückgriffsrecht (Händler-Regress)
Video 5:
Produkte mit digitalen Elementen - Aktualisierungspflicht
Auf den Webseiten der WKO finden Sie zudem noch ausführliche schriftliche Informationen zum Gewährleistungsrecht:
Übersicht
B2B für Verträge ab 1.1.2022
B2C für Verträge ab 1.1. 2022
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend einen Warenverkauf, also einen Kauf über eine bewegliche Sache oder einen Werklieferungsvertrag
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend die Bereitstellung digitaler Leistungen
- Vertragsabschluss ab 1.1.2022 betreffend sonstige Sachen und analoge Dienstleistungen (also etwa Immobilien, lebende Tiere, Werkverträge)
Stand: 12.04.2023